Lüneburg:Volltrunkener Jäger

Mit 2,31 Promille Alkohol im Blut am Steuer - und dann auch noch Waffen im Auto: Über diesen Fall musste ein Gericht urteilen. Der Jäger war Ende 2014 volltrunken erwischt worden. Verliert er außer der Fahrerlaubnis auch den Jagdschein?

Wer als Jäger volltrunken am Steuer sitzt und eine Waffe mitführt, verliert nicht nur die Fahrerlaubnis, sondern auch Jagdschein und Waffenbesitzkarte. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Das Gericht wies in seinem am Montag bekannt gewordenen Beschluss den Widerspruch eines Jägers, der Ende 2014 nach einem Gelage in einem Jagdhaus mit 2,31 Promille Blutalkohol am Steuer erwischt worden, gegen entsprechende Verfügungen der zuständigen Verwaltungsbehörde zurück (Az: 6 B 165/15).

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