In Lübeck und Leipzig sind zwei Männer wegen Vergewaltigungen und anderer Delikte zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
Das Lübecker Landgericht hat einen 30 Jahre alten Serienvergewaltiger am Montag zu zehn Jahren und drei Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Angeklagte, der fast während des gesamten Prozesses zusammengesunken auf der Anklagebank gesessen hatte, nahm auch das Urteil äußerlich regungslos auf.
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Gegen zwei Vergewaltiger sind hohe Strafen verhängt worden. (© Foto: ddp)
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Der Hausmeister aus Scharbeutz in Ostholstein hatte gestanden, zwischen 2004 und 2008 insgesamt 13 Frauen und Mädchen sexuell genötigt, missbraucht oder vergewaltigt zu haben. Er sei dabei von der Fantasie getrieben worden, seine Opfer zu verführen, sagte er vor Gericht.
Hohes Strafmaß
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre und sechs Monate Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert hatte. Das Gericht begründete die Anordnung, den Angeklagten nach Verbüßung der Haftstrafe in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen, mit der von einem Sachverständigen festgestellten schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung des 30-Jährigen.
Anders als der Gutachter sah das Gericht einen Hang des Angeklagten zu schweren Straftaten, der ihn für die Allgemeinheit gefährlich mache. So habe er über einen langen Zeitraum immer wieder Sexualstraftaten begangen und dabei zunehmend Gewalt angewendet, sagte die Vorsitzende der VII. Großen Strafkammer, Helga von Lukowicz, zur Begründung.
Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe wie in einem sexuellen Wahn gehandelt. Auf der Suche nach sexueller Befriedigung sei er oft stundenlang in Lübeck und Umgebung umhergefahren, um nach geeigneten Opfern Ausschau zu halten. Dabei sei es ihm egal gewesen, ob es sich um Kinder, junge Mädchen oder erwachsene Frauen handelte, solange sie nur zart und mädchenhaft wirkten. Seine jüngsten Opfer waren erst neun Jahre alt.
Er war im Dezember 2008 gefasst worden, nachdem er versucht hatte, in Schönwalde eine 19-Jährige zu vergewaltigen. Ein Passant, der der jungen Frau zur Hilfe gekommen war, hatte sich die Autonummer des Angreifers gemerkt.
Neben der Haftstrafe verurteilte das Gericht den 30-Jährigen dazu, drei als Nebenklägerinnen auftretenden Opfern mehrere tausend Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die Nebenklagevertreter und die Staatsanwaltschaft äußerten sich zufrieden mit dem Urteil. Der Verteidiger, der neun Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung gefordert hatte, wollte zu dem Urteil keine Erklärung abgeben.
Lebenslang für Leipziger Täter
Unterdessen hat das Landgericht Leipzig einen Sex-Täter aus Sachsen wegen Vergewaltigung, Geiselnahme und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 25- Jährige zwei junge Frauen in Sachsen und Bayern mit Teppichmessern bedroht, in den Kofferraum seines Autos gezerrt und an abgelegenen Orten vergewaltigt hat.
Ein drittes Opfer hatte sich so gewehrt, dass der Täter es laufen ließ. Eine der vergewaltigten Frauen, eine 18-Jährige, stürzte er zudem von einer Brücke im Landkreis Leipzig in den eiskalten Fluss Mulde. Nach Überzeugung der Kammer habe er gewollt, dass die junge Frau stirbt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf. Die Verteidigerin kündigte umgehend Revision an.
Die Serie der Verbrechen hatte am 20. Dezember vergangenen Jahres begonnen. Der bis dahin unbescholtene 25-Jährige entführte das 18 Jahre alte Opfer, vergewaltigte es und stürzte die Frau dann im Dunkeln von der Brücke. Der Mann hatte vor Gericht alle Taten zugegeben, aber vehement bestritten, dass er die 18-Jährige töten wollte. Richter Jagenlauf sagte dagegen, wer jemanden zur Winterszeit in einen Fluss werfe, ohne zu wissen, was das Opfer dort erwartet, nehme den Tod nicht nur billigend in Kauf, sondern beabsichtige diesen sogar. Dass die junge Frau den Sturz körperlich fast unverletzt überstand und sich in ihrer mit Wasser vollgesogenen Winterkleidung aus dem Fluss retten konnte, sei wohl Schutzengeln zu verdanken.
Das Gericht hielt dem Mann vor, eine "massive kriminelle Energie" an den Tag gelegt zu haben. Nach der ersten Vergewaltigung suchte er sich zwei weitere Opfer. Eine 17-Jährige entkam, eine 16-Jährige verschleppte er an Heiligabend von Regensburg bis nach Österreich, wo er wohnte. Die jungen Frauen, die im Leipziger Landgericht ausgesagt hatten, seien noch immer schwer traumatisiert. Der Angeklagte habe "das Leben von Opfern und Angehörigen zerstört", sagte Jagenlauf. Etwas anderes als lebenslang komme für den 25-Jährigen nicht infrage.
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(dpa/vw/abis)
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@ironbutterfly: Also ich setz keine Kinder in diese Welt, Nee danke
^^
Da bin ich nicht unglücklich drüber. Im "Dschungel" z.B. Afrika, Brasilien und Indien ja da gehts den Kindern super. Wenn es Mädchen sind fliegen sie oft schon am ersten Tag in einen Brunnen und die Jungs dürfen schon mit 6 Jahren 12 Std. am Tag im Steinbruch arbeiten. Und wie war das in Südafrika im Dschungel wo 2 drittel der Frauen angeben seit dem Kindes alter mehrmals vergewaltigt worden zu sein....
Aber Dschungel ist super für Kinder wenn sie das sagen....
Hmm. In der Schweiz zahlen staatliche Stellen die Summe aus wenn der Täter kein Vermögen hat. Vielleicht ist das in Deutschland ähnlich. Weisser Ring usw.
Und im übrigen: begreife die Mützenparade auch nicht.
Ich habe mich auch gefragt, was bayrische Polizeimützen mit einem Prozeß in Lübeck und Leipzig zu tun haben.
Richtige Urteile. Allerdings frag ich mich wie der Täter das Schmerzensgeld aufbringen soll.
PS: Tolles Symbolfoto von bayrischen Polizeikappen.
Urteile, die für mich folgerichtig sind. Es geht mir dabei weder um Strafe noch Sühne, sondern einfach darum, dass solche Männer nicht mehr frei herumlaufen dürfen sollten. Meinetwegen können sie sogar allen möglichen Annehmlichkeiten genießen, Hauptsache, sie sind nie mehr in der Lage, einen anderen Menschen fürs Leben fertig zu machen.