Verfahren um Loveparade-Katastrophe:Ermittler vergessen Dokumente

  • Die Ermittler haben bei Übergabe der Loveparade-Akten an das Landgericht Duisburg Dokumente vergessen.
  • Die Entscheidung, ob es ein Strafverfahren wegen der Loveparade geben wird, ist noch nicht gefallen. Bei einer Massenpanik bei dem Event waren vor vier Jahren 21 Menschen gestorben.

Unterlagen im Loveparade-Verfahren vergessen

Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat bei der Übergabe der Akten zur Loveparade-Katastrophe an das Landgericht Material vergessen. Das geht aus einem Bericht von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) an den Rechtsausschuss des Landtags hervor. Auf Nachfrage eines Verteidigers seien Ende September Akten nachgereicht worden, die damals "versehentlich" nicht übermittelt wurden.

Dabei sei auch aufgefallen, dass 92 Datenträger mit Videomaterial - sieben CDs und 85 DVDs - fehlten. Die fehlenden Datenträger hätten aber überwiegend nur kopiertes Material enthalten, das bei der Anklageerhebung dem Gericht weitgehend als Original vorgelegt worden war.

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Er gilt als Experte für Menschenmassen, hat sich mit den Olympischen Spielen in Sydney beschäftigt und mit Pilgern in Mekka. Doch als Gutachter im Loveparade-Prozess gerät Professor Keith Still jetzt immer stärker in die Kritik. Sein Bericht weist eklatante Mängel und Formfehler auf - die am Ende die gesamte Anklage zu Fall bringen könnten.

Von Bernd Dörries

Ob das Verfahren dadurch verzögert worden sei, bleibe unklar: Das Gericht berufe sich auf sein Beratungsgeheimnis, hieß es.

Gericht prüft noch, ob Anklage zugelassen wird

Das Duisburger Landgericht hat über die Zulassung der am 10. Februar erhobenen Anklage noch nicht entschieden. Allein die Hauptakte umfasst Kutschaty zufolge 40.000 Seiten in 76 Bänden. Hinzu kämen 620 Sonderbände und Beweismittelordner. Es seien 3400 Zeugen vernommen worden.

Bei der Loveparade-Katastrophe waren am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen ums Leben gekommen und mehr als 500 verletzt worden. Das Gericht prüft zurzeit die Zulassung der Anklage.

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