Der Lotto-Jackpot wurde gleich zweimal geknackt: Einmal per Tippschein und - völlig überraschend - einmal übers Internet. Das Netzwettbüro verlor daraufhin 16 Prozent seine Börsenwertes.
Die Geschichte des Jackpots ist immer auch eine Geschichte enttäuschter Lieben. Erst will jeder das Geld haben, wird der Topf aber von einem anderen geplündert, so berufen sich alle darauf, dass Geld allein nicht glücklich macht.
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Hoffnung auf den Jackpot: Ein Lottospieler beim Tippen (© Foto: ddp)
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Diesmal wurde der Jackpot gleich zweimal geknackt: Einmal, laut Lotto Bayern, von einem namenlosen Oberbayern per Tippschein, das hat Tradition. Zum anderen wurde er - und das ist neu - von einem namenlosen 33-Jährigen unbekannter Herkunft im Internet gewonnen.
Beide Gewinner dürfen nun für sich beanspruchen, mit 31,7-Millionen-Euro den zweithöchsten Einzelgewinn der Lottogeschichte eingestrichen zu haben. Wenn auch unter verschiedenen Voraussetzungen: Während der traditionelle Tippschein-Ausfüller aus Oberbayern aus dem normalen Jackpot bedient wird, den er auch mit seinen elf Euro Spieleinsatz gefüllt hat, bekommt der Online-Spieler sein Geld über eine sogenannte Zweitlotterie.
Tipp24-Aktie stürzt ab
Die unterhält der börsennotierte Internetanbieter Tipp24, der über eine Tochterfirma von England aus im Internet Tippscheine für das deutsche Lotto annimmt. Hier tippte der 33-Jährige alle richtigen Jackpot-Zahlen und soll nun die gleiche Summe von Tipp24 ausgezahlt bekommen. Das führte am Donnerstag zu einem Absacken der Tipp24-Aktien an der Frankfurter Börse.
Die Titel rutschten in der Spitze um mehr als 16 Prozent auf 21,37 Euro ab und waren damit größter SDax-Verlierer. Wegen der Auszahlung des Lottogewinns müsse die Prognose "für 2009 um zehn Millionen auf mindestens 30 Millionen Euro nach unten geschraubt werden", erklärte das Unternehmen.
Es klingt ein bisschen nach enttäuschter Liebe, wenn sich Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, zu diesem Doppelgewinn äußert. Schließlich sei das Online-Glücksspiel doch mit Inkrafttreten der letzten Stufe des Glückspiel-Staatsvertrags am 1. Januar 2009 verboten. Wieso spielen also immer noch Menschen bei der Konkurrenz?
Horak ärgert es, dass es weiterhin Firmen gibt, die "illegalerweise diese Dinge anbieten". Wettbewerbswidrig würden solche Anbieter die Ziehung der Lottozahlen in Deutschland ausnutzen und "Wetten auf das deutsche Lotto aus dem Ausland in Deutschland" anbieten. Der Deutsche Lottoblock gehe dagegen mit einer Wettbewerbsklage vor. Erst vor wenigen Tagen, so Horak, habe sich zudem der Europäische Gerichtshof auf die Seite des staatlichen Glücksspielmonopols auch in Sachen Internetangebot gestellt. Eigentlich dürfte es solche Online-Angebote damit nicht mehr geben, findet er.
"Erstmals in der Geschichte konnten wir einem Gewinner den Jackpot über unsere Zweitlotterie auszahlen", freut sich hingegen Andrea Fratini von Tipp24. "Und das Schöne ist: Er muss sich noch nicht einmal seinen Gewinn teilen." Laut Punkt 8.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Tipp 24 erhält der Online-Spieler immer den Betrag, den auch alle anderen Jackpot-Gewinner bekommen.
Die Gewinnzahlen sind übrigens geradezu von erschreckender Einfachheit: 3, 4, 23, 30, 43 und 44, die Superzahl lautet 6. Weil die erste Gewinnklasse seit Anfang August in zwölf aufeinander folgenden Ziehungen ohne Treffer geblieben war, kletterte die Gewinnsumme auf den vierthöchsten Stand aller Zeiten. Lediglich im Oktober 2006 hatte ein Nordrhein-Westfale mit einer Gewinnsumme von 37,7 Millionen Euro einen größeren Einzelgewinn erzielt. Ob er mit dem Geld glücklich geworden ist, ist nicht bekannt.
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(SZ vom 25.9.2009/aho)
Frauen in Saudi-Arabien
Kann man das bitte wieder genehmigen?
Mich nervt es, nach der Arbeit noch in ne Lottoannahmestelle hetzen zu müssen, wenn man das auch bequem online erledigen könnte.
Das ganze mit der Begründung der Suchprävention zu verbieten ist lächerlich, da könnte ja jeder Online-Weinhändler dicht machen
Ist natürlich eine Frage, wie man seriös definiert. Tipp24 war eine ganz normale Lottoannahmestelle, wie das Kiosk um die Ecke auch, nur größer vereinfacht gesagt. Bis zum 1. Januar 2009.
Dann zogen sie mit Sack und Pack von Hamburg nach London (na ja, ein paar Arbeitsplätze sind dabei wohl auf der Strecke geblieben) und boten ab da quasi Wetten auf das Ergebnis des deutschen Zahlenlottos an. Im Grunde genommen kein schlechtes Geschäft. Da Lotto nur 50 Prozent (wenn ich mich recht entsinne) der Einnahmen ausschüttet kann, dabei mehr hängen bleiben, als die Provision pro Schein. Vorausgesetzt die Zahl der Teilnehmer ist ausreichend groß.
Tipp24 wollten das Geschäft auch weiterhin legal (wenn man so sagen darf, da das Angebot von Tipp24 in GB weiterhin legal ist, die Teilnahme aus Deutschland aber nicht was nur schwer kontrollierbar ist) betreiben, durften aber nicht.
Ein paar Hintergründe von damals:
http://www.basicthinking.de/blog/2008/12/31/tipp24-geht-nach-london/
Auf der einen Seite steigt damit die Hemmschwelle für den Zugang zu abhängig machenden Glücksspielen, auf der anderen Seite entfallen dem deutschen Zahlenlotto Einnahmen, dem Fiskus Steuereinnahmen, der Sportförderung und Kultur Zuschüsse.
... dass die Zahlen deshalb von erschreckender Einfachheit sind, da sie auf dem Lottoschein immer paarweise auftreten?
Die 3 und 4 sowie die 43 und 44 liegen waagrecht, die 23 und 30 senkrecht nebeneinander.
Ich würde auch sagen, dass Tipp24 ein genau so guter Anbieter wie die staatliche Lotterie ist: so lange sie auszahlen!
vom großen deutschen und europäischen Glücksspielkuchen ein Stück zu ergattern. Unterm Strich bleibt für Tipp24 sicher ein Plus übrig. Rein aus Nächstenliebe gibt es kaum Glücksspielanbieter. Solange ausbezahlt wird, ist die Seriösität von Tipp24 genauso gut, wie die der staatlichen Anbieter.
Die Firma muss den Gewinn auszahlen, um die geschäftliche Pleite zu vermeiden, wer würde andernfalls dort noch Geld lassen?. Genau ein solcher, zugegeben recht unwahrscheinlicher Fall, war der Grund für mich, Lotte nicht online zu spielen, weil eben dieser Dienstleister dazwischen sitzt und man im Fall der Fälle unklare Rechte hat. Die AGB haben mir damals nicht gefallen. Ich erinnere mich dunkel an ''Haftung nur bei Vorsatz'' oder ähnliches. Die Frage ist, würde man das genau so regeln, wenn es um einen niedrigeren Betrag gehen würde, der die Öffentlichkeit nicht interessiert?
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