Limburger Bischof im Vatikan:Tebartz verdient ein gerechtes Verfahren

Herbstvollversammlung Deutsche Bischofskonferenz

Tebartz-van Elst verdient ein faires Verfahren (Archivbild vom September 2013).

(Foto: dpa)

Nicht nach Sympathie, sondern nach Fakten: Die Entscheidung über die Zukunft des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst muss aufgrund sachlicher und gut durchdachter Gründe erfolgen. Alles andere wäre einer Kirche unwürdig, die im Namen von Gerechtigkeit und Nächstenliebe auftritt.

Ein Kommentar von Matthias Drobinski

Man mag den Bischof von Limburg für einen Lügner und selbstbezogenen Verschwender halten und sein Rücktrittsangebot für notwendig. Solange er das aber nicht tut, und sei es nur aus purem Starrsinn, gilt: Franz-Peter Tebartz-van Elst hat ein faires Verfahren verdient. Der Papst sollte nicht in Sympathie oder Antipathie über ihn entscheiden. Sondern Fakten und Gründe wägen. Wenn die Entscheidung dann länger dauert, als es vielen Gläubigen und auch Journalisten lieb ist - dann ist das eben so.

Vor 18 Jahren setzte Papst Johannes Paul II. den französischen Bischof Jacques Gaillot ab, auch, weil dieser als kompromissloser Pazifist auftrat und das Ende des Zölibats forderte. Es gab ein halbstündiges Gespräch mit dem Papst, keinen Verteidiger, keinen, der Gründe wog und prüfte.

Das war ein furchtbares Unrecht und einer Kirche unwürdig, die im Namen von Gerechtigkeit und Nächstenliebe auftritt. Ein solches Verfahren wäre auch jetzt nicht weniger ungerecht und unwürdig, bloß weil es einen Bischof träfe, den irgendwie keiner mehr mag.

Franziskus will die Kurie reformieren. Ein Scherbengericht über Tebartz-van Elst passt da nicht hinein. Viel wichtiger wäre, allen ein transparentes Verfahren zu garantieren. Immer wieder werden kritische Theologen abgeurteilt, ohne Akteneinsicht, ohne dass sie sich verteidigen könnten. Sie haben die gleiche Fairness verdient wie der Bischof von Limburg.

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