Leipzig:Nach Inzest-Urteil vorerst keine Haft

Vor Sachsens Justizminister liegt das Gnadengesuch des wegen Inzest verurteilten Familienvaters. Solange der Minister nicht entscheidet, muss der Verurteilte nicht ins Gefängnis.

Der wegen Inzests mit seiner Schwester verurteilte Patrick S. Muss nun doch nicht am kommenden Montag ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hob die Vollstreckung der Reststrafe von 17 Monaten auf und will die Entscheidung über das Gnadengesuch des 31-Jährigen abwarten, wie das Landesjustizministerium am Donnerstag bestätigte.

Patrick S. mit seiner Schwester (Foto: Foto: AP)

Über das Gnadengesuch muss Sachsens Justizminister Geert Mackenroth entscheiden. Es war in der vergangenen Woche bei der sächsischen Regierung eingetroffen. Zunächst muss laut sächsischer Gnadenordnung die Leipziger Staatsanwaltschaft Stellung zu dem Gesuch nehmen. Die Entscheidung des Ministers werde "zeitnah" binnen Wochen erfolgen, sagte der Sprecher des Justizministeriums Martin Marx.

Patrick S. hat mit seiner 23-jährigen Schwester Susan K. vier Kinder gezeugt, von denen zwei behindert sind. Nach der Geburt des vierten Babys wurde Patrick S. im November 2005 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Am 13. März hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage von Patrick S. gegen seine Verurteilung zurückgewiesen. Inzest bleibt demnach strafbar.

Wenige Tage nach dem Karlsruher Urteil hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft dem 31-Jährigen die Ladung zum Haftantritt am 31. März geschickt. Verteidiger Endrik Wilhelm hatte angekündigt, er werde ein Gnadengesuch an Ministerpräsident Georg Milbradt richten und das Karlsruher Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anfechten.

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