Franjo Pooth hat vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Niederlage gegen seinen Ex-Leibwächter einstecken müssen. Auch im Schulden-Prozess steht es schlecht.
Der Düsseldorfer Unternehmer Franjo Pooth (39) hat vor dem Düsseldorfer Landgericht eine erste juristische Niederlage gegen seinen ehemaligen Leibwächter einstecken müssen. Pooth, der außerdem in eine Reihe von Zivilprozessen im Zusammenhang mit der Pleite seines Elektrogeräte-Unternehmens verwickelt ist, darf bis auf Weiteres nicht mehr behaupten, dass der Personenschützer ihn bestohlen habe und in sein Haus eingebrochen sei.
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Franjo Pooth: Niederlagen vor Gericht in Serie? (© Foto: dpa)
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Das Gericht bestätigte am Mittwoch die von dem Bodyguard erwirkte Einstweilige Verfügung und wies Pooths Widerspruch zurück. Pooth sei den Beweis für seine ehrverletzenden und herabwürdigenden Behauptungen schuldig geblieben.
Die Entscheidung, gegen die Franjo Pooth noch Berufung einlegen kann, ist für seine Frau Verona kein gutes Omen. Der Medienstar hatte sich in einem Interview ähnlich über den Ex-Leibwächter geäußert.
Der Bodyguard verlangt von Verona Pooth (40) nun sogar 70.000 Euro wegen Rufschädigung. Er habe nach den verheerenden Aussagen des TV-Stars seinen neuen Arbeitsplatz verloren und keine Aussicht mehr, in seinem Beruf zu arbeiten.
Ein Termin für das Verfahren gegen Verona ist noch nicht angesetzt. Die Pooths hatten angedeutet, dass sie in dem ehemaligen Leibwächter einen der Schuldigen für ihre Misere sehen. Sie hatten ihm vorgeworfen, die Unterlagen an die Presse verkauft zu haben, die die Bestechungsaffäre und das Ermittlungsverfahren gegen Franjo Pooth ausgelöst hatten.
Pooths Anwalt hatte argumentiert, dass sein Mandant den Leibwächter nicht mit Namen genannt habe. Dies sei unerheblich, befand das Gericht. Der 33-Jährige sei für sein persönliches Umfeld sehr wohl identifizierbar gewesen. "Unsere Rechtsauffassung ist voll bestätigt worden. Es war wichtig zu zeigen: Das kann sich auch ein Herr Pooth nicht leisten", sagte der Anwalt des Leibwächters nach dem Düsseldorfer Richterspruch.
Im Zusammenhang mit der Pleite seines Elektrogeräte-Unternehmens Maxfield mit einem Schuldenberg von geschätzten 19 Millionen Euro ist Pooth zudem von zwei Bankhäusern verklagt worden. Bereits in der vergangenen Woche war einen Gerichtssaal weiter über eine Millionenklage der Commerzbank gegen den Mann aus Meerbusch verhandelt worden. In dem Verfahren zeichnet sich nach der vorläufigen Bewertung des Gerichts ebenfalls eine Niederlage für den Pleite-Unternehmer ab.
Das Urteil soll am 28. Oktober verkündet werden. Im März kommenden Jahres versucht dann die Düsseldorfer Stadtsparkasse, eine Millionensumme von Pooth zu erstreiten. Ein Strafprozess droht dem gebeutelten Unternehmer auch noch: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Bestechung, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung.
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(dpa/grc)
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Weshalb hat den der Bub 'nen Leibwächter gebraucht? Oder kann er seine Frau nicht beschützen? Es gibt nichts Schlimmeres als diese Halb-VIPs!
"Es war wichtig zu zeigen: Das kann sich auch ein Herr Pooth nicht leisten
Wer bitte ist ein Herr Pooth?
Tja, haften muss er nur - leider -, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das wiederum ist in in dem Selbstbedienungsland Deutschland so gut wie nicht möglich. In fast allen anderen europ. Ländern wird viel schärfer gegen diese Leute vorgegangen - armes Deutschland.
MfG,
Verona Poth soll ja auch Mitarbeiter Franjo Poths ausgeliehen haben und diese wie Leibeigene behandelt haben, so eine Mitarbeiterin der ehemaligen Maxwell-Firma.
Ich will eine gewisse Schadenfreude nicht verhehlen, einmal hat es die Richtigen erwischt. Mit NICHTS zu viel Geld gekommen, außer, in dümmlichen Unterschichten-Shows zu sitzen (Verona) und darüberhinaus ohne die geringste Scham menschenverachtende, steinzeitkapitalistische Parolen bei Sabine Christiansen absondern (Franjo).
... fällt immer mehr unter den Tisch, daß kurz vor der Insolvenzverkündigung Franjo Pooth an seine Gattin Verona Pooth noch ein Grundstück, das im im Düsseldorfer Nobelvorort Meerbusch liegen und einen einstelligen Millionenbetrag wert sein soll, übertragen hat. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Ihre Ermittlungen dahingehend aber anscheinend eingestellt mir der Begründung, diese Transaktion sei strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Insolvenzverschleppung, die ja bedeuten würde vorsätzlich den Konkurs verschwiegen zu haben, hat diese Grundstücksschenkung an seine Frau den Geschmack von Betrug und Lüge! Herr Pooth soll ja inzwischen, so wie manche Medien berichten, arm wie eine Kirchenmaus und damit die Bürgschaft aus seinem Privatvermögen kaum werthaltig sein. Das Herausnehmen aus seinem Vermögen und Übertragen dieses Grundstückes an seine Frau hat Herrn Pooths Vermögensverhältnisse sicher nicht verbessert. Wie in Bankenkreisen gemunkelt wird, ist die Vermögensübertragung vom Schuldner an nahestehende Personen angesichts eines drohenden Konkurses ein übliches Mittel den Gläubiger leer ausgehen zu lassen. In Anbetracht dieser möglichen Hintergründe der Grundstücksschenkung ist mir diese Aussage der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft vom Mai 2008 nicht nachvollziehbar. Soll hier nicht tiefer gebohrt werden, weil die Kreditverträge mit der Sparkasse Düsseldorf oder der Commerzbank nachlässig gefertigt wurden oder darf hier nicht tiefer gebohrt werden, weil ansonsten so manchen Herren und Damen in diesen Banken und deren Aufsichtsgremien noch schlechter ausehen.
Paging