Ein Schlachter aus Hildesheim hat seine Ehefrau mit einem zum Töten von Vieh bestimmten Bolzenschussgerät erschossen. Jetzt muss er wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis.
Ein Schlachter, der seine Ehefrau mit einem zum Töten von Vieh bestimmten Bolzenschussgerät erschossen hat, muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Hildesheim stellte in seinem Urteil am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.
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Lebenslange Haftstrafe für einen 38-jährigen Schlachter (Archivbild) (© Foto: dpa)
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"Die Tat war eiskalt geplant", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl. Der Angeklagte habe keine Reue und kein Bedauern gezeigt. Der 38-Jährige hatte die zwei Schüsse vor Gericht zugegeben. Die 42 Jahre alte Frau war rund eine Woche nach der Attacke an ihren Hirnverletzungen gestorben. Hintergrund soll ein Seitensprung der Frau gewesen sein.
Nach Auffassung des Gerichts bestand zwischen dem Mann und seiner Frau eine Hass-Liebe-Beziehung. Streitigkeiten und Alkohol hätten die Ehe der beiden beherrscht. Das Opfer habe ihren Mann als Versager bezeichnet und immer wieder gedemütigt. Als die Hoffnung auf eine harmonische Partnerschaft endgültig zerbrach, habe der Angeklagte ein Bolzenschussgerät gekauft. In einem unbeobachteten Moment habe er das Gerät in der Küche geladen und seine Frau auf dem Sofa im Wohnzimmer erschossen.
Der Täter war mehrfach vorbestraft
"Das Opfer war völlig arg- und wehrlos", erklärte der Vorsitzende Richter. Die beiden Töchter der Frau aus einer früheren Beziehung hatten zuvor das Haus verlassen, weil sie die Streitereien nicht mehr ertragen konnten. Die Polizei hatte bereits 2006 aus Sicherheitsgründen ein Bolzenschussgerät bei dem wegen Körperverletzung mehrfach vorbestraften Mann beschlagnahmt. Die Waffe hatte er unter seinem Kopfkissen im Bett versteckt.
Der 38-Jährige hatte seine Ehefrau schon vor der Tat regelmäßig misshandelt und war deshalb 2006 nach einer Anzeige seiner Frau zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hingegen hatte auf Totschlag und eine mildere Strafe plädiert.
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