Landgericht Erfurt:Geiselnehmer in Suhler Gefängnis kommt in Psychiatrie

Der Geiselnehmer von Suhl ist schuldunfähig: Der Mann, der wegen eines Tötungsdelikt in Untersuchungshaft saß, hat stundenlang eine Justizbeamte im Gefängnis in seiner Gewalt gehalten - jetzt wird er in die Psychiatrie eingewiesen.

Der Geiselnehmer, der zu Ostern eine Justizbeamtin im Gefängnis Suhl-Goldlauter stundenlang in seiner Gewalt hielt, muss in die Psychiatrie. Das Erfurter Landgericht befand den 52-Jährigen am Donnerstag aufgrund von Wahnvorstellungen für schuldunfähig.

Der Mann saß in Untersuchungshaft, weil er im Oktober vergangenen Jahres seine 23 Jahre jüngere Ehefrau mit zwei Messerstichen getötet hatte. Die Richter sahen sowohl diese Tat als auch die Geiselnahme als erwiesen an. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung.

Ein Psychiater hatte in dem Sicherungsverfahren dem Beschuldigten eine "drogeninduzierte Psychose" bescheinigt. Der Konsum von Crystal habe bei ihm einen Verfolgungswahn ausgelöst. Das Gericht beurteilte den 52-Jährigen, der bereits 1994 wegen Totschlags verurteilt worden war, als gefährlich für die Allgemeinheit.

Der Mann hatte Ende März dieses Jahres eine Justizbeamtin im Gefängnis als Geisel genommen, weil er glaubte, dass man ihn umbringen und sein Essen vergiften wollte. Spezialeinsatzkräfte konnten ihn schließlich nach mehr als elf Stunden überwältigen.

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