Der wegen Mordes an der Ägypterin Marwa El-Sherbini Angeklagte litt an Schizophrenie. Das geht aus einem Fax aus Russland hervor. Zuvor hatte ein Gutachter den Mann für voll schuldfähig erklärt.
Der wegen Mordes an der Ägypterin Marwa El-Sherbini im Dresdner Landgericht angeklagte Alex W. wurde im Juli 2000 als wehrdienstuntauglich aus der Russischen Armee ausgemustert. Das geht aus einem Fax der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hervor, das im Prozess gegen den Russlanddeutschen verlesen wurde. Danach wurde ein - wie Alex W. am 12. November 1980 geborener - Alexander Igorewitsch Nelzin wegen "nichtdifferenzierter Schizophrenie" vom Wehrdienst zurückgestellt.
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Der angeklagte Alex W. leide an "undifferenzierter Schizophrenie" geht aus dem Fax hervor. (© Foto: dpa)
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Seit Juli 2000 wurde er in einer psychiatrischen Beratungsgruppe wegen undifferenzierter Schizophrenie mit episodischem Verlauf und zunehmenden Defiziten" betreut.
Wahlverteidiger Veikko Bartel scheiterte an diesem Dienstag mit einem Antrag auf einwöchige Unterbrechung des Prozesses. Danach wurde die Öffentlichkeit für die erneute Befragung des Gutachters ausgeschlossen. Der Psychiater hatte den Angeklagten für voll schuldfähig erklärt.
Wegen des Dokuments aus Russland war am Montag der Schlussvortrag der Verteidigung verschoben worden. Das Gericht trat noch einmal in die Beweisaufnahme ein.
Das Schreiben ist die Antwort auf ein am 22. September gestelltes Rechtshilfeersuchen des Landgerichts Dresden zum Grund der Ausmusterung des Angeklagten. 2004 wurden die Betreuung von Alex W. aufgehoben und die medizinischen Unterlagen vernichtet. Alex W., der den Familiennamen seiner deutschen Mutter angenommen hat, siedelte bereits 2003 mit ihr und der Schwester nach Deutschland aus.
Alex W. muss sich seit dem 26. Oktober wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat er bei einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung am 1. Juli im Landgericht die schwangere Marwa El-Sherbini geplant und kaltblütig vor den Augen ihres dreijährigen Kindes erstochen und ihren Mann lebensgefährlich verletzt. Sein Motiv soll Fremdenhass sein.
Anklagebehörde und Nebenkläger hatten in ihren Plädoyers eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.
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(dpa/ehr)
Müll am Fluss
Der Prozess muss nicht "neu aufgerollt" werden. Er läuft ja noch, die Beweisaufnahme ist noch im Gange und neue Erkenntnisse können Berücksichtigung finden.
Ich weiss nicht, welchen "gegebenen Anlass" Sie sehen, aber für jeden Strafrichter ist klar, dass sich das Urteil nur auf deutsches Recht und Gepflogenheiten stützten kann und nicht als Hobby betrieben wird.
2004 wurden die Betreuung von Alex W. aufgehoben und die medizinischen Unterlagen vernichtet. Alex W., der den Familiennamen seiner deutschen Mutter angenommen hat, siedelte bereits 2003 mit ihr und der Schwester nach Deutschland aus.
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Wurde nun eine Betreuung in Russland aufgehoben, wenn der Mann schon in Deutschland ist?