Landgericht Berlin:Schleuserbande zu Haftstrafen verurteilt

  • Richter am Landgericht Berlin haben drei Schleuser als Mitglieder einer internationalen Bande zu Freiheitsstrafen verurteilt.
  • Die Männer sind ägyptische und syrische Staatsbürger.
  • Für mehrere hundert Euro pro Person hatten sie syrische Flüchtlinge von Italien über Österreich nach Deutschland und teilweise nach Skandinavien geschleust.

Ein Chef in Mailand und zwei Statthalter in Berlin

Drei Schleuser syrischer Flüchtlinge sind als Mitglieder einer internationalen Bande verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte gegen einen 38-Jährigen, der von Mailand aus agiert hatte, zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis. Er sei an der Schleusung von knapp 100 Menschen von Italien nach Deutschland beteiligt gewesen, urteilten die Richter. Die weiteren Angeklagten erhielten 18 und 24 Monate Haft auf Bewährung.

Der 38-Jährige habe eine wichtige Rolle in der Bande gespielt, sagte der Vorsitzende Richter. An zehn Schlepperfahrten habe er mitgewirkt - von Italien über Österreich nach Deutschland und teilweise weiter nach Skandinavien. Die 29 und 34 Jahre alten Mittäter seien "als Statthalter in Berlin" eingebunden gewesen. Alle drei Angeklagten - ein Ägypter und zwei Syrer - seien des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig.

Für Geld und für ein besseres Leben

Die Bande hatte laut Ermittlungen mehrere hundert Euro pro Person kassiert. Bis zu 14 Flüchtlinge seien bei einer Schlepperfahrt transportiert worden. Die Angeklagten hatten das in dem knapp achtwöchigen Prozess zugegeben. In ihren Geständnissen erklärten sie, es sei ihnen um humanitäre Hilfe für Flüchtlinge, aber auch um Geld gegangen. Es sei "ganz schön viel" verdient worden, hatte der 29-Jährige erklärt. "Ich wollte meinen Landsleuten aber zu einem besseren Leben verhelfen."

Nach Hinweisen der Bundespolizei in Flensburg waren die drei Männer im Juni 2014 festgenommen worden. Mit ihren Aussagen im Prozess hätten sie Aufklärungshilfe geleistet und weitere Komplizen genannt, hieß es im Urteil. Das sei strafmildernd berücksichtigt worden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: