Lahn-Dill-Kreis:Erneuter Prozess um Kuh, die Frau getötet haben soll

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Mehr als fünf Jahre nach dem Tod einer Spaziergängerin in Hessen wird der Fall vor Gericht neu verhandelt. Möglicherweise, heißt es, stammte die DNA nicht von der betreffenden Kuh.

Mit Sicherheit lässt sich nicht sagen, was sich auf einer Wiese in der hessischen Provinz im August 2011 wirklich zugetragen hat. Klar ist nur, dass eine 57-jährige Frau getötet wurde. Auf ihrer Leiche wurde DNA gefunden, die von einer bestimmten Kuh stammte, so das damalige Gutachten.

Der Tathergang wurde daraufhin folgendermaßen rekonstruiert: Die Kuh war aus ihrem Gehege nahe Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis ausgebrochen und hatte freilaufend ein Kalb zur Welt gebracht. Als die Frau an dem Abend mit ihrem Hund spazieren ging und auf die Kuh traf, wollte diese wohl ihr Kalb beschützen. Sie griff die Spaziergängerin an und stieß sie zu Boden.

Erst am nächsten Tag wurde die Frau tot aufgefunden - mit schweren Knochenbrüchen und inneren Verletzungen.

Nicht zweifelsfrei belegt, dass die Kuh die Täterin ist

Der erste Prozess am Amtsgericht Dillenburg 2013 führte zu einer Verurteilung der damals 60-jährigen Halterin der Kuh. Der Bäuerin aus Odersberg sei zu spät aufgefallen, dass das Tier fehlte. Dann habe sie sich nicht genug darum gekümmert, es wieder einzufangen. So habe es überhaupt erst zu dem Unglück kommen können, entschied das Gericht und verurteilte die Halterin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt ordnete aber wegen formaler Mängel eine neue Verhandlung an. Es sei nicht zweifelsfrei zu beweisen, dass es tatsächlich die betreffende Kuh war, die die Frau tötete, so die Begründung. Die DNA-Spuren könnten auch von anderen Rindern stammen. Zeugen der Tat gab es keine. Nun wird der Prozess mehr als fünf Jahre nach dem tragischen Tod der Spaziergängerin neu aufgerollt. Das Gericht hat für die Neuauflage des Verfahrens nun neue Gutachten eingeholt.

Tödliche Kuh-Attacke
:Landwirtin muss Geldstrafe zahlen

Weil ihre Kuh eine Frau angegriffen und tödlich verletzt haben soll, muss eine Landwirtin aus Hessen eine Geldstrafe zahlen. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, wie der Kuh die Tat nachgewiesen werden konnte.

Die Kuh namens Verona war kurz nach dem Vorfall mit ihrem Kalb der Stiftung Gut Aiderbichl übergeben worden. Auf welchen Hof sie danach kam, wurde als Sicherheitsmaßnahme für das Tier nicht veröffentlicht.

© SZ.de/dpa/lalse - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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