"Lady Bitch Ray" im Rechtsstreit:Porno-Rapperin scheitert vor Arbeitsgericht

Nach der Veröffentlichung eines Rapsongs 2006 im Internet wurde Reyhan Sahin als Moderatorin und Redakteurin nicht mehr eingesetzt. Dagegen will sie vorgehen.

Die unter ihrem Künstlernamen "Lady Bitch Ray" bekannte Rapperin Reyhan Sahin ist im Rechtsstreit gegen Radio Bremen erneut unterlegen. Nach ihrem Scheitern in erster Instanz war auch die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Bremen erfolglos.

Im damenhaften zitronengelben Jäckchen und engen schwarzen Hosen war die unter ihrem Künstlernamen "Lady Bitch Ray" bekannte Reyhan Sahin vor Gericht erschienen. "Ich werde da auf jeden Fall weiter kämpfen", sagte sie nach dem Urteil und kündigte an, in Revision zu gehen.

Zwischen 2002 und 2006 war Sahin freiberuflich als Moderatorin und Redakteurin für den Sender tätig, unter anderem für die Radiowelle Funkhaus Europa. Nach der Veröffentlichung eines Rapsongs im Internet wurde sie seit Mai 2006 nicht mehr eingesetzt.

Sahin sieht sich diskriminiert. "Ich erwarte nicht, dass alle Verständnis haben für meine Kunstform", sagte die für ihre derbe Ausdrucksweise bekannte Rapperin nach der Verhandlung. Die Beendigung hätte aus ihrer Sicht aber "diplomatischer" erfolgen können.

Wie bei anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt es bei Radio Bremen einen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnlich Beschäftigten. Dieser gewährt freien Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen Sozialleistungen wie Urlaub und einen gewissen Bestandsschutz.

Das Landesarbeitsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass Sahin die tarifvertraglichen Voraussetzungen für einen arbeitnehmerähnlichen Status nicht erfüllte. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Für Schlagzeilen hatte "Lady Bitch Ray" zuletzt unter anderem mit einem umstrittenen Auftritt bei "Schmidt & Pocher" am 24. April gesorgt. Mehrere ARD-Sender verzichteten auf die sonst übliche Wiederholung der Show in ihren dritten Programmen.

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