Kriminalität:Vergewaltigung im Gefängnis: Ermittlung nun auch wegen versuchten Totschlags

Justizvollzugsanstalt Diez

Der Haupteingang zur Justizvollzugsanstalt (JVA) Diez in Rheinland-Pfalz.

(Foto: dpa)
  • In der Haftanstalt Diez in Rheinland-Pfalz soll ein Insasse seine Ehefrau im Besucherraum vergewaltigt haben.
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch wegen versuchten Totschlags, weil der veruteilte Mörder sie nach der Tat weiter gequält haben soll.
  • Geprüft werden soll auch ein "mögliches strafrechtlich relevantes Fehlverhalten Dritter".

Im Fall des verurteilten Mörders, der in Haft seine Ehefrau vergewaltigt haben soll, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch wegen versuchten Totschlags.

Aus einer Mitteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts vom 9. November geht hervor, dass die Frau bei einem Besuch angekündigt hatte, sich von dem Insassen der Haftanstalt Diez trennen zu wollen. Daraufhin soll er sie im Beisein der beiden gemeinsamen Kinder erst vergewaltigt und dann "zunächst gewürgt, sie dann geschlagen und ihr sodann eine Halskette abgerissen haben". Anschließend soll er den Erkenntnissen zufolge mit einem nicht näher beschriebenen "Stichwerkzeug" auf sie eingestochen haben. Dabei erlitt die Frau schwere Verletzungen. Wenngleich die Wunden nicht lebensbedrohlich waren, bewertet die Staatsanwaltschaft Koblenz die Tat als versuchten Totschlag.

Die weiteren Ermittlungen sollen nun den Tathergang rekonstruieren. Geprüft werden soll insbesondere, wie der verurteilte Mörder in den Besitz des "Stichwerkzeugs" kam. Auch "ein mögliches strafrechtlich relevantes Fehlverhalten Dritter" könnte festgestellt werden - Berichten zufolge soll ein Mithäftling noch versucht haben, die Frau zu schützen, doch dann überwältigten Vollzugsbeamte den Mann.

Die Spielecke im Besucherraum, in die sich das Paar mit den gemeinsamen Kindern zurückgezogen hatte, wurde nach den Worten des rheinland-pfälzischen Justizministeriums inzwischen umgebaut. Sie war bislang aus Rücksicht auf die Privatsphäre der dort spielenden Kinder so gestaltet gewesen, dass sie nicht vollständig einsehbar war. Der Besuchsraum soll dem Ministerium zufolge künftig ausnahmslos von mindestens zwei Beamten überwacht werden. Ministeriumsvertreter sollen in den kommenden Wochen auch alle weiteren Gefängnisse in dem Bundesland überprüfen und mit deren Leitungen etwaige Änderungen bei Gefangenenbesuchen erörtern.

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