Kriminalität:Niklas-Prozess: Zeuge erkennt Verdächtigen wieder

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  • Walid S. soll den 17 Jahre alten Schüler Niklas im vergangenen Jahr in Bad Godesberg mit einem Faustschlag niedergestreckt und ihm gegen den Kopf getreten haben.
  • Der Junge starb sechs Tage später, Gutachter stellten eine Vorschädigung seiner Blutgefäße im Gehirn fest.
  • Der Hauptangeklagte gibt an, nicht am Tatort gewesen zu sein. Ein Zeuge hat ihn nun schwer belastet.

Im Prozess um den Tod des 17-jährigen Niklas hat ein Zeuge den Hauptangeklagten schwer belastet. Walid S. habe Niklas bei dem Angriff zunächst mit einem Faustschlag niedergestreckt, dann habe er ausgeholt und seinem Opfer "mit voller Wucht gegen den Kopf getreten", sagte der junge Mann, der selbst noch zur Schule geht.

Der Zeuge gehört zu der Freundesgruppe, mit der Niklas damals, Anfang Mai 2016, im Bonner Stadtteil Bad Godesberg unterwegs war. Er sagt, er habe die Tat unmittelbar miterlebt. Auch den Mitangeklagten Roman W. erkenne er wieder. Er selbst und eine Begleiterin seien von Roman W. geschlagen worden.

Dem Hauptangeklagten Walid S. wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er bestreitet allerdings, überhaupt am Tatort gewesen zu sein. Die Verteidigung der beiden Angeklagten hielt dem Zeugen am Mittwoch vor, die Beschuldigten in Polizeivernehmungen nach der Tat zunächst nicht zweifelsfrei wiedererkannt zu haben. Andere Zeugen, die in dem Fall vor Gericht befragt wurden, hatten Walid S. nicht einwandfrei identifizieren können.

Der Fall Niklas hatte im Mai 2016 deutschlandweit Entsetzen ausgelöst. Der Schüler war mit seiner Schwester und Freunden auf dem Weg von einem Konzert nach Hause. Am Godesberger Bahnhof traf er laut Anklage auf Walid S. und Roman W.. Es soll zum Streit gekommen sein, zunächst verbal, dann soll Walid S. Niklas angegriffen haben. Sechs Tage später war der junge Mann tot.

Die Ermittler gingen zunächst davon aus, dass ein heftiger Tritt gegen den Kopf die Todesursache war. Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte aber ergeben, dass Niklas' Blutgefäße im Gehirn vorgeschädigt gewesen sein sollen. Die Adern hätten so schneller reißen können als normalerweise. Der Aderriss sei von einem Schlag ausgelöst worden, der dem Tritt vorausgegangen war und eigentlich nicht tödlich gewesen wäre.

Dass der inzwischen 21-jährige Angeklagte den Schüler, als er bereits am Boden lag, noch einmal gegen den Kopf getreten hat, soll dagegen nur ein paar Schürfwunden verursacht haben - auf den späteren Tod hatte dieser Tritt dem Gutachten zufolge keinen Einfluss. Auch der Mitangeklagte Roman W. soll versucht haben, den am Boden liegenden Niklas zu treten, er wurde jedoch zurückgehalten.

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