Kriminalität:Nach Missbrauchsfall bei Freiburg stehen Behörden in der Kritik

  • Dem Hauptverdächtigen im Breisgauer Missbrauchsfall war es verboten, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen, weil er einschlägig vorbestraft war.
  • Da er dennoch mit der Mutter und deren neunjährigen Sohn zusammengezogen war, war er im Juni zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Urteil war aber nicht rechtskräftig.
  • Die Mutter soll ihren Sohn im Internet für Sex angeboten haben. Ihr Lebensgefährte soll maßgeblich einen Pädophilenring organisiert haben.

Der Missbrauchsfall in Staufen bei Freiburg erschüttert nicht nur aufgrund der widerwärtigen Vorwürfe. Nun gelangen auch immer mehr Details an die Öffentlichkeit, die die Frage aufwerfen, warum die Behörden nicht eher einschritten. Der Hauptverdächtigte in dem Fall, der Lebensgefährte der Mutter, die ihren Sohn im Internet für Sex angeboten haben soll, hätte gar nicht zu der Frau und ihrem Sohn ziehen dürfen. Gegen den wegen Missbrauchs von Minderjährigen vorbestraften 39-Jährigen habe der Badischen Zeitung zufolge ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen bestanden. Auch die Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten berichteten unter Berufung auf den Oberstaatsanwalt Michael Mächtel, dass der Mann trotz des Verbots mit der Familie zusammengezogen war.

Demnach hatte das zuständige Amtsgericht den Mann nach dem Einzug bei Mutter und Sohn im vergangenen Juni zu einer viermonatigen Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Führungsauflagen verurteilt. Das Urteil wurde allerdings nicht rechtskräftig, weil der Mann dagegen vorging. Die Auflagen bestanden, weil ihn das Landgericht Freiburg den Berichten zufolge bereits 2010 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen Missbrauchs verurteilt hatte.

Die Frau und ihr Lebensgefährte sollen das Kind jeweils gegen Zahlung von mehreren tausend Euro für sexuelle Misshandlungen und Vergewaltigungen an Gewalttäter verkauft haben. Damit soll das arbeitslose Paar seinen Lebensunterhalt bestritten haben, berichtet die Badische Zeitung. Nach einem anonymen Hinweis im September konnten die Ermittler den von dem 39-Jährigen vermutlich maßgeblich organisierten Pädophilenring zerschlagen und den Mann festnehmen. Erst seit diesem Zeitpunkt ist der Neunjährige in staatlicher Obhut.

In Untersuchungshaft sitzen außerdem die Mutter sowie sieben weitere Männer. Das Landeskriminalamt spricht von dem schwerwiegendsten Fall sexuellen Missbrauchs eines Kindes, den die Behörde je bearbeitet habe. Die Ermittler haben nach eigener Darstellung eine Vielzahl an Beweisen gesichert, darunter auch Filmmaterial. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat gegen einen der Verdächtigen bereits Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung erhoben, bestätigte Oberstaatsanwalt Michael Mächtel. Um wen es sich bei dem Angeklagten handelt, wollte Mächtel nicht sagen.

Offen ist auch die Frage, warum das Martyrium des Neunjährigen nicht früher beendet werden konnte. Das Jugendamt hatte die Familie seit längerer Zeit im Blick. Nach Hinweisen der Polizei auf eine sexuelle Gefährdung des Schülers wurde er im vergangenen März sogar zeitweise aus der Familie geholt. Das Familiengericht schickte ihn nach Darstellung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald aber wieder nach Hause. Das von der Behörde eingeschaltete Oberlandesgericht habe diese Entscheidung bestätigt.

Der Junge war nach Angaben des Landratsamtes bereits im Kindergartenalter vom Jugendamt betreut worden. Dabei sei es um Hilfen zur Förderung der persönlichen Entwicklung des Kindes gegangen. Die Mutter ist den Ermittlern zufolge strafrechtlich bislang nicht aufgefallen.

Die Staatssekretärin im baden-württembergischen Sozialministerium, Bärbl Mielich (Grüne), zeigte sich fassungslos. Sie könne sich nicht erklären, warum sowohl das Familiengericht als auch das Oberlandesgericht entschieden hatten, den Neunjährigen zurück zu seiner Mutter und dessen wegen Sexualdelikten vorbestraften Partner zu lassen. Leider stehe das Elternrecht familienrechtlich an erster Stelle - womöglich hätten die Gerichte deshalb so befunden. "Ich kann mir nichts anderes vorstellen", sagte Mielich.

Das Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald stand in den vergangenen Jahren bereits in der Kritik. Im Januar 2015 war ein drei Jahre altes Kind in Lenzkirch im Schwarzwald von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden. Die Behörde soll Warnungen ignoriert und den Jungen nicht ausreichend geschützt haben. Der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt musste eine Geldstrafe zahlen.

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