Konterfei auf Shirt:Rihanna gewinnt Prozess gegen Topshop

  • Das oberste Berufungsgericht in London hat entschiden: Die Klamottenkette Topshop darf keine T-Shirts mit dem Gesicht der Sängerin Rihanna zeigen, ohne sie um Erlaubnis zu fragen.
  • Es ist das erste Mal, dass ein Künstler in einem vergleichbaren Fall Recht bekommt.
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Topshop darf nicht einfach Shirts mit Rihannas Bild bedrucken.

(Foto: Patrick Kovarik/AFP)

Rihanna forderte Schadenersatz für Porträt auf T-Shirt

Wenn ein Klamottenlabel Gesichter von Popstars auf T-Shirts druckt und die Kleidungsstücke verkauft: Ist das dann vergleichbar damit, wenn Bands auf Konzerten Shirts an ihre Fans verkaufen? Ein Londoner Gericht hatte 2013 entschieden, dass der Fall eines Oberteils, auf dem Rihanna zu sehen ist, zumindest missverständlich ist. Kunden der Bekleidungskette Topshop könnten es in dem "falschen Glauben" gekauft haben, dass die Sängerin dafür ihren Segen gegeben hat - was aber nicht der Fall war.

Gerade Rihanna hat beim Thema Mode ja durchaus einen Ruf zu verlieren - schließlich hat sich die Sängerin aus Barbados ganz nebenbei auch einen Status erarbeitet, der dem einer Stilikone durchaus nahekommt. Sie verklagte Topshop auf fünf Millionen Dollar (4,3 Millionen Euro) Schadenersatz.

Wegweisender Erfolg für Künstlerin

Der Court of Appeal, das höchste Berufungsgericht für England und Wales, hat einen Antrag auf Revision in dem Fall abgelehnt und damit das Shirtverbot von 2013 bestätigt. Den drei Richtern zufolge ist es das erste Mal, dass ein Künstler in einem vergleichbaren Fall gewinnt. Das berichtet die BBC. Ein Präzedenzfall sei damit jedoch nicht zwangsläufig geschaffen, hieß es weiter.

Die Anwälte des Topshop-Mutterkonzerns Arcadia hatten damit argumentiert, dass Rihanna fälschlich annehme, ein Star dürfe sich ausschließlich selbst vermarkten - schließlich würden auch Klamotten mit Bildern von Jimi Hendrix oder Elvis Presley bedruckt.

Das dürfte bei aller Freude über ihren juristischen Erfolg vielleicht ein kleiner Wermutstropfen für Rihanna sein: In einer Liga mit den Herren Hendrix und Presley singt die 26-Jährige noch nicht - zumindest nach Meinung der Londoner Richter.

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