Koffermord-Prozess in Stuttgart:Lebenslange Haft für Koffermörder

Stuttgarter Koffermord-Prozess

Beamte der Spurensicherung im Schlossgarten in Stuttgart.

(Foto: dpa)
  • Im Stuttgarter Koffermord-Prozess hat das Landgericht ein Urteil verkündet: Der Angeklagte muss wegen heimtückischen Mordes und Totschlags lebenslang in Haft.
  • Dem 48-Jährigen wurde vorgeworfen, im Mai 2014 zwei Menschen getötet, ihre Leichen verstümmelt und in einem Koffer versteckt zu haben.
  • Der Mann hatte die Tat geleugnet und sich als Opfer der Justiz dargestellt.

Verurteilt wegen heimtückischen Mordes und Totschlags

Das Landgericht hat im Prozess um die Stuttgarter Kofferleichen letztlich keine Fragen mehr: Der 48 Jahre alte Angeklagte hat an Himmelfahrt 2014 im Alkoholrausch zwei seiner Zechkumpanen getötet, ihre Leichen malträtiert, in Koffer gepresst und beiseite geschafft. Wegen heimtückischen Mordes und Totschlags müsse er lebenslang in Haft, verkündete die Vorsitzende Richterin Regina Rieker-Müller nach zwei Monaten Verhandlung in ihrem Urteil. Sie erkannte zudem eine besondere Schwere der Schuld.

Der Verteidiger kündigte Revision an. "Es ist eine Schlacht verloren, aber nicht der Krieg", sagte Rechtsanwalt Stefan Holoch.

Der Mordfall

Himmelfahrt 2014: In der Wohnung von Günter H. im Stuttgarter Osten floss jede Menge Alkohol, das bestreitet niemand. Die 47-jährige Sylvia C. war da und auch ihr langjähriger Freund Peter G., 50 Jahre alt, in der Obdachlosen-Szene "Schwarz-Peter" genannt. Am Ende des Tages waren die beiden Zech-Gäste von Günter H. tot.

Er presste die Leichen in zwei Reisekoffer vom Sperrmüll, reinigte penibel seine Wohnung und fuhr die Koffer auf dem Fahrradanhänger in den Schlossgarten. Hinter einer Mauer versuchte er sie zu vergraben, scheiterte aber am Wurzelwerk.

Vermutlich sexuelles Motiv

Der Fund der beiden Kofferleichen machte im Juni bundesweit Schlagzeilen. Beim Öffnen der Koffer musste sich den Ermittlern ein grausames Bild geboten haben. Später kam heraus, dass der Täter versucht haben muss, bei der männlichen Leiche Kopf und Genitalien abzutrennen. Nach Ansicht des Gerichts erstach der Angeklagte Sylvia C. in der Nacht aus sexuellen Motiven, während Peter G. seinen Rausch ausschlief.

Nach einem gemeinsamen Abendessen in einer Gaststätte wies Sylvia C. den Angeklagten ab, was diesen in Rage versetzte. Nüchtern sei er "friedlich", hatten Zeugen ausgesagt, angetrunken könne er aber ausrasten. Er stach Sylvia C. ein Messer in den Hals, sie starb laut Experten innerhalb von 30 Minuten.

Um die Tat zu vertuschen, schlug der zur Tatzeit unter Bewährung stehende Angeklagte dem arglos schlafenden Peter G. einen Feuerlöscher ins Gesicht, zertrümmerte ihm den Kopf. Die nachträgliche Verstümmelung der Leichen erklärt sich das Gericht mit Wut auf sich selbst und die aussichtslose Lage.

Angeklagter leugnet Tat

Günter H. nahm die Urteilsbegründung ruhig zur Kenntnis. Ab und an schüttelte er den Kopf. Vor der Urteilsverkündung hatte er sich eine helle Jeansjacke über dem Kopf gezogen. Wie jedes Mal.

Auch seine Version vom Tattag blieb die gleiche: Ja, man habe damals gemeinsam bei ihm getrunken. Viel. Als er mit "Black out" im Schlafzimmer lag, erläuterte der Angeklagte, habe die depressive Sylvia C. von Hass getrieben den "Schwarz-Peter" erdrosselt und diesem - "wohl, um sicher zu gehen" - einen Feuerlöscher ins Gesicht gerammt. Da ihm klar gewesen sei, dass man versuchen würde, ihm die Sache anzuhängen, habe er die Leichen in Koffer gepackt und beseitigt. "Ich habe niemanden getötet", sagte Günter H.

Mehrfach hatte er sich in dem zwei Monate langen Prozess als Opfer der Justiz dargestellt. Die Leichen seien manipuliert, ihre Verwesung beschleunigt worden, um die wahre Todesursache zu verschleiern. Richterin Rieker-Müller betonte aber, dass keine der beiden Leichen Strangulationen aufwies. Günter H. behauptete, er habe schon oft Unrecht vor Gericht erfahren.

Zum Prozessstart war er sich sicher: "Am Ende kommt SV raus." SV wie Sicherungsverwahrung nach der lebenslangen Haft. Die hat das Gericht nun aber nicht angeordnet.

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