Kölner Silvesternacht:Erste Verurteilung wegen Sexualdelikts in der Kölner Silvesternacht

Das Kölner Amtsgericht spricht einen jungen Iraker wegen sexueller Nötigung schuldig.

Erstmals ist ein Täter aus der Kölner Silvesternacht wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln sprach einen 21 Jahre alten Iraker wegen sexueller Nötigung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung nach Jugendstrafrecht. Außerdem erhielt ein 26 Jahre alter Algerier wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung ein Jahr Haft auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Iraker Hussein A. in der Silvesternacht am Kölner Dom eine junge Frau gegen deren Willen geküsst und ihr Gesicht abgeleckt hatte. "Wir sehen das als sexuelle Nötigung an", sagte der Richter Gerd Krämer. Den Algerier Hassan T. hielt das Gericht der Beihilfe zur sexuellen Nötigung durch eine Gruppe von 15 bis 20 Tätern für überführt.

Bisher bereits Urteile wegen Diebstahls und Raubs gesprochen

In dem Prozess ging es um Übergriffe auf insgesamt zwei Frauen. Die beiden Angeklagten hatten mit den späteren Opfern zunächst am Kölner Dom Fotos gemacht. Anschließend kam die Männergruppe hinzu, aus der heraus das zweite Opfer an den Hintern und in den Schritt gefasst wurde.

Das Verfahren war das zweite wegen eines Sexualdelikts in der Kölner Silvesternacht. In einem ersten Prozess Anfang Mai hatte sich ein Algerier wegen versuchter sexueller Nötigung verantworten müssen. Die Tat konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden, weil das Opfer den Angeklagten im Gerichtssaal nicht wiedererkannte.

An Silvester hatten überwiegend aus Nordafrika stammende Täter am Kölner Hauptbahnhof und am benachbarten Dom sexuelle Übergriffe auf Hunderte Frauen sowie Raubdelikte verübt. Die Taten lösten eine bundesweite Debatte über den Umgang mit straffälligen Flüchtlingen aus. Wegen Diebstahls und Raubs wurden bereits mehrere Täter vom Kölner Amtsgericht verurteilt.

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