Klage gegen Fluglärm am Flughafen:Knall von oben

Hainan Air to Acquire Stakes in Hong Kong Air, Chang'an Air

In der Nähe von Flughäfen muss man eben mit Fluglärm rechnen, findet Hainan Airlines.

(Foto: Bloomberg)

Eigentlich wollte er am Berliner Flughafen Tegel einen Kaffee trinken, stattdessen bekam er einen Tinnitus. Deswegen zieht ein Rentner gegen eine Fluglinie vor Gericht. Gegen seine Versicherung hat er schon gewonnen.

Von Verena Mayer, Berlin

Wer von Fluglinien Geld fordert, hat meistens schlechte Karten. Beschwerden werden gern im Callcenter abgewimmelt, selbst bei berechtigten Ansprüchen braucht man oft einen Anwalt. Und wer sich gegen Fluglärm wehren will, dem bleibt meistens nur, eine Bürgerinitiative zu gründen. Oder?

Ein Rentner aus Berlin will das nicht hinnehmen. Seine Ohren seien durch den Lärm eines landenden Flugzeugs geschädigt worden, sagt er, nun fordert er von einer Fluglinie Schmerzensgeld. Und es passt zu dieser Geschichte, dass sie gerade in der Stadt spielt, in der ein Flughafen nicht fertig wird und der andere aus allen Nähten platzt. Dort, in der Einflugschneise des Flughafens Tegel, stieg der 70-Jährige im Januar 2011 aus der U-Bahn, um mit einer Bekannten Kaffeetrinken zu gehen. Auf dem Weg aus dem U-Bahnhof donnerte eine Maschine der chinesischen Hainan Airlines im Landeanflug über ihn hinweg. Es habe einen Knall gemacht, sagt der Rentner, "wie die Fehlzündung eines Autos", danach fühlte er sich schwindlig und spürte seine Ohren nicht mehr.

Ein Arzt stellte fest: Das linke Ohr war vollkommen taub, am rechten stellten sich Pfeifgeräusche ein, gegen die auch Tabletten nicht halfen. Die Diagnose: "Akutes Lärmtrauma durch tief fliegendes Großflugzeug". Der Rentner, der früher Polizist war, stellte erst eine Strafanzeige gegen Hainan Airlines, jedoch erfolglos. Am Mittwoch versuchte er es auf dem Zivilrechtsweg vor dem Landgericht Berlin.

Einmal war der Kläger schon erfolgreich

Sein Versuch ist zumindest nicht aussichtslos. Das wurde in der Verhandlung klar, wo sich ein Vertreter von Hainan Airlines und der Berliner Rentner gegenübersaßen, der 70-Jährige mit einem Hörgerät. Denn was der Mann erlebt hat, könnte als "unfallartiges Geschehen" eingestuft werden, sagte der Richter. Und dabei sei es egal, dass das Flugzeug ganz normal unterwegs war. Es reiche "ein plötzliches Ereignis", durch das jemand Schaden erleide.

Die Fluglinie sieht das anders. Zum einen sei das Flugzeug nicht lauter als sonst gewesen, das hätten Lärmmessungen ergeben. Und zum anderen müsse man in der Nähe eines Flughafens nun mal mit lauten Geräuschen rechnen. Einigen will sie sich nicht mit dem Rentner, das Gericht muss jetzt Gutachten und Beweise einholen, um den Fall zu entscheiden. So wird der Rentner nachweisen müssen, dass er von genau diesem einen Flugzeug Schaden erlitten hat. Der Anwalt von Hainan Airlines glaubt erwartungsgemäß, dass die Klage keinen Erfolg hat. Es könnte ja sonst jeder, der es in der Nähe eines Flughafens zu laut finde, Fluglinien verklagen.

Einmal war der Kläger allerdings schon erfolgreich. Von seiner Unfallversicherung, die auch erst alle Ansprüche abgeschmettert hatte, bekam er nach einem Gerichtsverfahren Geld zum Schadensausgleich. Sieht es das Landgericht ähnlich, könnte die Geschichte eines ohrenbetäubenden Fluggeräuschs auch über die Flughafen-Stadt Berlin hinaus bedeutsam sein.

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