Kirchliche Trauung:Der Segen Gottes und die Segnungen des Rechts

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Was es bedeutet, wenn die kirchliche Hochzeit künftig auch ohne staatliche Trauung stattfinden darf.

Heribert Prantl

War es ein Zufall? Ein Versehen? Die Beratungen, die gar keine Beratungen waren, haben zu später Stunde stattgefunden. Heimlich, still und leise ist ein historischer Konflikt zwischen Kirche und Staat beendet worden. Das Verbot, eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Trauung abzuhalten, ist gefallen. Die drei Lesungen zur großen Reform des Personenstandsgesetzes fanden zur Geisterstunde statt, die Reden wurden nur zu Protokoll gegeben. Aber auch dort findet sich kein Hinweis darauf, ob irgendjemand überhaupt registriert hat, dass der alte Paragraph verschwindet.

Kirche oder Standesamt: Wo man sich das Jawort geben will, ist künftig gleich. (Foto: Foto: istock)

Das Ganze geschah bereits 2007 - aber bisher ist es niemandem aufgefallen. Jetzt rückt der Zeitpunkt des Inkrafttretens näher. Also wundert sich in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht deren Mit-Herausgeber Dieter Schwab über die "verwunderliche Diskretion". Noch in den Stellungnahmen des Bundesrats hatte sich der Vorschlag gefunden, den einschlägigen alten Paragraphen ins neue Recht zu übernehmen.

Nicht dass Schwab das neue Recht bedauert - er ist nur verblüfft darüber, dass ein Streitpunkt, der auch die Rechtswissenschaft lange beschäftigt hat, sang- und klanglos verschwindet: Die völlige Unabhängigkeit der kirchlichen Trauung von der staatlichen ist der endgültige Abschluss des Kirchenkampfes der Bismarck-Zeit.

Freie Selbstbestimmung

Damals wurde die Zivilehe eingeführt und die kirchliche Ehe in den Hintergrund gedrängt. Es sollte auf diese Weise klar gemacht werden: Nicht mehr die Kirche, sondern nur das Standesamt kann eine rechtsgültige Verbindung zusammenbringen. Die Kirchen, deren Zeremonien damals die Ehewirkungen des staatlichen Rechts verloren, beklagten die "Entweihung" der Ehe.

Das tut heute niemand mehr. Und der Gesetzgeber von heute hat sich deshalb wohl (wenn überhaupt) gedacht, dass die staatliche Ehe so etabliert und ihre Bedeutung jedem so klar ist, dass nun die alte Anweisung fallen kann, wonach jeder, der kirchlich heiratet, vorher staatlich geheiratet haben muss.

Die Leute sollen in freier Selbstbestimmung wählen können, was sie wollen: Erstens eine kirchliche Ehe mit dem Segen Gottes, aber ohne Wirkungen im Zivil- und im Steuerrecht; oder zweitens eine staatliche Ehe mit allen Segnungen des Rechts, das vor allem dem schwächeren Partner hilft; oder drittens beides, kirchliche und staatliche Trauung, also Gott und Staat.

Es besteht die Gefahr, dass ein dominanter Partner den anderen mit einer rein kirchlichen Ehe über den Tisch zieht. In Österreich, wo die Nur-Kirchen-Ehe schon länger möglich ist, hat die Kirche deshalb angeordnet, dass rein kirchliche Ehen nur mit Erlaubnis des Bischofs geschlossen werden dürfen. Der wird dann die Eheleute über die rechtlichen Segnungen belehren müssen, die ihnen bei einer Nur-Kirchen-Ehe entgehen. Sonst kann es passieren, dass die Kirche im Fall des Falles für Unterhalt und Vermögensausgleich haften muss.

© SZ vom 03.07.2008/grc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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