Kindstötung in Lübeck:Sieben Jahre Haft für Mutter

Tat aus Verzweiflung über drohende Insolvenz: Eine Mutter ertränkte ihren Sohn - nun muss sie für sieben Jahre hinter Gitter. Die Polizei hatte Hinweise auf eine drohende Straftat ignoriert.

Weil sie ihren Sohn in der Badewanne ertränkt hat, ist eine 46-jährige Frau aus Lübeck zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Lübeck sah es als erwiesen an, dass die alleinerziehende Mutter dem Achtjährigen im Mai dieses Jahres in ihrer Lübecker Wohnung zunächst ein Glas Cola mit aufgelösten Beruhigungstabletten verabreicht und ihn dann in der Badewanne ertränkt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung ging dagegen von einem minderschweren Fall von Totschlag aus. Sie forderte eine Strafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens, stellte aber keinen konkreten Antrag.

Die Frau hatte zu Prozessbeginn gestanden, ihren Sohn aus Verzweiflung über die drohenden Insolvenz ihrer Ernährungsberaterpraxis und Schulden in Höhe von 100.000 Euro getötet zu haben. Sie habe keinen anderen Ausweg gesehen, als Selbstmord zu begehen und ihren Sohn mit in den Tod zu nehmen.

Die Angeklagte leidet nach Einschätzung eines Sachverständigen an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und war deshalb zur Tatzeit nur bedingt schuldfähig.

Weil ein rechtzeitiges Eingreifen der Polizei die Tat möglicherweise verhindert hätte, wird gegen eine Beamtin wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt. Sie war Hinweisen nicht nachgegangen, dass das Leben des Achtjährigen in Gefahr sein könne.

Bereits im Februar hatte eine fünffache Mutter in ihrem Haus im schwäbischen Gersthofen zwei ihrer Kinder in der Badewanne ertränkt. Die möglicherweise unter Depressionen leidende 35 Jahre alte Frau soll nach Polizeiangaben in den frühen Morgenstunden die Badewanne mit Wasser gefüllt und dann ihre knapp zweijährige Tochter und ihren fast fünf Monate alten Sohn so lange unter Wasser gedrückt haben, bis sie aufhörten zu atmen.

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