Ein Mann steigt in ein Haus ein. Er entführt eine Siebenjährige, missbraucht sie und bringt sie zurück. Mittlerweile ist er festgenommen.
Es gibt Menschen, die um keinen Preis der Welt im Erdgeschoss wohnen wollen. Denen es zu gefährlich ist, in der Nacht die Fenster gekippt zu lassen, weil sie Eindringlinge fürchten. Man belächelt solche Menschen gern, man hält sie für überängstlich. Doch im Fall einer Familie aus Nieder-Olm bei Mainz weiß man nicht, wie diese Familie jemals wieder ohne Angst leben soll.
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Ein 27 Jahre alter Mann ist in der Nacht zum Donnerstag durch ein schräg gestelltes Fenster in ihr Haus eingestiegen, hat die sieben Jahre alte Tochter entführt, in einen nahe gelegenen Weinberg gebracht, dort missbraucht und wieder zurückgebracht. Das Mädchen musste im Krankenhaus behandelt werden. Der am späten Freitagnachmittag festgenommene Mann hat am Samstag ein umfangreiches Geständnis abgelegt.
DNS-Spuren überführen den Täter
Die Mainzer Kriminalpolizei hatte zuvor DNS-Spuren von ihm gefunden. Da der Täter bereits mit Einbruchsdelikten und Körperverletzung auffällig geworden war, lagen seine genetischen Daten vor; die Ermittler der umgehend eingerichteten Sonderkommission "Weinberg" konnten sie mit den frischen Spuren abgleichen. Nach der Festnahme bestritt er die Tat zunächst, gestand dann aber am Samstag vor der Haftrichterin. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.
Seiner Schilderung zufolge sah der Mann auf dem Heimweg in der Nacht zum Donnerstag das schräg gestellte Fenster und drückte es auf, um im Haus nach Wertgegenständen zu suchen, die er hätte stehlen können. Im Zimmer habe er das schlafende Mädchen gefunden und beschlossen, sich an dem Kind zu vergehen. Nach der Rückkehr aus dem Weinberg soll er das Mädchen durch das Fenster wieder ins Zimmer gehoben haben. Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Klaus Puderbach vertraute das Kind sich danach seiner Mutter an.
Verletzt und traumatisiert
Laut Puderbach ist der Festgenommene erst vor kurzem aus Norddeutschland in die rheinhessische Kleinstadt gezogen. Nach bisherigen Erkenntnissen sei er zuvor nicht mit Sexualdelikten auffällig geworden, sagte der Mainzer Behördenleiter am Samstag. Allerdings gingen die Ermittlungen weiter. Ein Arbeitsverhältnis des Mannes haben die Ermittler laut Puderbach "nicht festgestellt". Zur Frage einer psychischen Störung sagte er, man könne "davon ausgehen, dass das eine Sache für einen Psychiater ist". Es ist jedenfalls kaum vorstellbar, dass ein Gelegenheitsdieb beim Anblick eines schlafenden Mädchens spontan beschließt, sich an ihm zu vergehen.
Der Festgenommene wird wegen Freiheitsberaubung und sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagt. Er sitzt in Untersuchungshaft. Bislang soll er mit seiner Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung gelebt haben. Bei seiner Festnahme leistete er keinen Widerstand.
Zurück bleibt ein verletztes, traumatisiertes Kind. Zurück bleibt auch eine geschockte Familie, die auf schreckliche Weise lernen musste, dass es Sicherheit letztlich nicht gibt. Und die dennoch dankbar sein muss für das Ende dieser furchtbaren Nacht, das Klaus Puderbach so umschreibt: "Zum Glück hat er das Mädchen zurückgebracht."
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(SZ vom 20.07.2009/abis)
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Das kleine Mädchen tut mir sehr, sehr leid, auch die Eltern des Mädchens haben mein volles Mitgefühl. Ich hoffe, dass das Mädchen und die Familie die professionelle Unterstützung erhalten, die sie jetzt dringend benötigen und das das Kind einen Weg findet, mit dieser zutiefst traumatische Erfahrung umzugehen.
@derblauebarbar:
Das Talionsrecht und damit die Ethik der Thora wird gerne völlig mißverstanden. Ich möchte an dieser Stelle auf den wirklichen Sinn des oft verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissenen Zitats hinweisen und dazu Rabbiner Nathan Peter Levinson zu Wort kommen lassen:
"Viele kennen aus der hebräischen Bibel nur den Satz "Auge um Auge und Zahn um Zahn" und meinen, daß es sich hier um eine typische Rachejustiz handelt. Genaues Lesen der drei Stellen, wo dieses Prinzip angewandt wird, ergibt, daß es sich hierbei um den Schutz der Schwächeren gegen den Gewalttäter handelt. Schon die FRÜHESTE Exegese der Rabbinen bestimmt als Grundsatz, daß "Auge um Auge" ENTSCHÄDIGUNG, d.h. GELDBUSSE bedeutet, also der WERT eines Auges um ein Auge . . daraus leiteten sie eine umfassende Entschädigungsgesetzgebung ab, die bis heute nicht in allen Gesellschaften ihresgleichen hat. Ein Grundsatz dazu lautet: "Wer seinen Nächsten verletzt, ist für fünf Schäden haftbar: Wertverlust, Schmerz, Heilung, Verdienstausfall und Beschämung" (Zitatende), Nathan Peter Levinson: "Ein Rabbiner erklärt die Bibel" München 1982, S. 23.
Also, um des deutlich zu machen: Individuelle oder gar juristisch abgesegnete Rache- oder Lynchjustiz lässt sich daraus eben nicht ableiten. Es geht um Entschädigung.
Altes Testament hin oder her - ich hoffe auch, daß er im Knat kein schönes Leben hat. Das Kind hat es ja auch nicht mehr! Oder kann sich irgendjemand vorstellen das dieses Kind das jemals vergessen kann??? Er sitzt im Knast und wird voll verpflegt und kommt, je nach Verteidiger und Gutachten das es ja so schlecht hatte als Kind, bald wieder raus. Das Kind und die Familie ist für das ganze Leben gestraft.
Menschen die so etwas tun haben keine Rechte mehr!
Meine Meinung - nicht christlich aber hoffentlich nachvollziehbar (Mutter einer Tochter und hätte jemand meinem Kind so etwas angetan - ich würde mich vergessen)!
Nein, das hoffen wir mal besser nicht. Die Gesellschaft fällt bereits jetzt schon rasend schnell auseinander, da müssen wir nicht auch noch zur alttestamentarischen Ethik zurückkehren.// Das Kind tut mir leid.
Hoffen wir mal, daß der Grund der hoffentlich bald folgenden Verurteilung im knast die Runde macht. Dann viel Spaß.