Kindesmissbrauch:Darf die Polizei Kinderpornografie verschicken, um Tätern eine Falle zu stellen?

Illustration - Computer-Hacker

Einige Ermittler wünschen sich die Befugnis, Kinderporno-Bilder im Netz hochladen zu dürfen, um sich das Vertrauen von Tätern zu erschleichen.

(Foto: Silas Stein/dpa)

Ermittler stehen regelmäßig vor einem ethischen Dilemma, wenn sie versuchen, Verdächtige zu überführen. Die Justiz darf sie damit nicht länger alleine lassen.

Kommentar von Ronen Steinke

Das schnürt einem das Herz ein: Die Mutter soll ihren kleinen Jungen erniedrigt, geschlagen, gepeinigt, vergewaltigt haben, vor laufender Kamera. Trotzdem hat er darum gefleht, bei ihr bleiben zu dürfen. Ist in einen Hungerstreik gegangen, als das Jugendamt ihn von der Mutter trennen wollte. Hat bei seiner Pflegefamilie keinen Bissen angerührt. So tief muss dieses Kind beschädigt worden sein, oder: eine so große Furcht vor Außenstehenden entwickelt haben, dass ihm selbst noch dieses Biest von Mutter als geringeres Übel erschien.

Es liegt in solchen Situationen nahe zu meinen, dass das Aufspüren und Enttarnen der Täter wichtiger sei als das Kleben an gesetzlichen Vorschriften. Die Gefahr ist, dass angesichts solcher Verbrechen die Verfolger an ihren Bindungen an das Recht zweifeln. Die Verlockung, so zu denken, beginnt für Kriminalbeamte an ihrem ersten Arbeitstag. Gute Ermittler schaffen es ein Berufsleben lang, nicht schwach zu werden.

Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn Polizisten sagen, sie bräuchten von der Gesellschaft die Erlaubnis, etwas ansonsten Anrüchiges, Illegales zu tun, um den Verbrechen stärker entgegentreten zu können. Deshalb klingt es erst einmal befremdlich, wenn jetzt einige Ermittler sich die Befugnis wünschen, ihrerseits Kinderporno-Bilder im Netz hochladen zu dürfen - um auf diese Weise diese Szene des Grauens besser infiltrieren zu können.

Richtig ist: Den Ermittlern gelingen bislang viel zu selten Erfolge im Milieu der Kindermissbraucher; es gibt Erfolge oft nur deshalb, weil Hunderte deutscher Undercover-Ermittler unter falschen Identitäten hinaus ins Darknet surfen und dort Pädophile ausforschen. Im Real Life bräuchte jeder von ihnen eine richterliche Genehmigung, bevor er sich tarnt. Im Netz herrscht bislang unbegrenzte Freiheit. Es wäre an der Zeit, den rapide wachsenden Schwarm polizeilicher Fake-Accounts unter richterliche Aufsicht zu bringen; nicht um ihn zu stoppen, sondern um ihn rechtsstaatlich zu steuern.

Die Justiz darf die Ermittler in ihrem ethischen Dilemma nicht alleine lassen

Aber richtig ist auch, dass die Ermittler dabei regelmäßig vor einem ethischen Dilemma stehen, mit dem die Justiz sie nicht länger alleine lassen darf. Wenn Inkognito-Polizisten im Netz auf Verdächtige stoßen, die etwa prahlen, sie vergewaltigten ihr Stiefkind immer freitags, wenn die Mutter weg ist - dann wäre abzuwägen, ob ein Polizist sich nicht das Vertrauen eines solches Täters erschleichen darf, indem er diesem selbst Kinderpornografie schickt. Wenn dies die einzige Chance ist, den Verdächtigen zu einem Treffen zu bewegen, also in eine Falle zu locken. Es wäre der Gedanke, ein Unrecht zu tun, um ein größeres Unrecht zu verhindern. Oder damit zu leben, dass bald wieder Freitag ist.

Es ist ein Dilemma - und es kann nicht richtig sein, dieses immer nur in die Richtung aufzulösen, wie es die Strafprozessordnung derzeit vorsieht, nämlich mit dem strikten Verbot an verdeckte Ermittler, "szenetypische" Delikte zu begehen. Wenn stattdessen Richter sich jede Situation einzeln ansehen dürften, wenn sie an den Gewissensqualen der Ermittler teilhaben und abwägen müssten, was für Alternativen sich dort gegenüberstehen, dann wäre nicht ausgeschlossen, dass sie mal so, mal so entschieden; und dass unterm Strich mehr Unrecht gestoppt als neu geschaffen würde.

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