Die Suche nach vier verschleppten Kindern aus Niedersachsen hat nach mehr als vier Monaten ein Ende: Die Polizei fand die vier- bis achtjährigen Vermissten gemeinsam mit ihrem Vater in Ägypten. Der 37-Jährige, der nicht sorgeberechtigt ist, hatte die Kinder unter einem Vorwand bei seiner Ex-Frau abgeholt und mit ihnen das Land verlassen. Er gilt als christlicher Fundamentalist.
Glückliches Ende einer monatelangen internationalen Suche: Die von ihrem Vater nach Ägypten verschleppten Kinder aus dem niedersächsischen Hermannsburg bei Celle sind wieder in Deutschland. Das teilte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes in Berlin mit. Zum Schutz der Familie wollte sie zum näheren Aufenthaltsort keine Angaben machen.
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Unter einem Vorwand hatte der nicht sorgeberechtigte Vater die damals vier- bis achtjährigen Kinder am 25. April bei seiner früheren Frau abgeholt. Dann war er mit ihnen zunächst nach Ägypten geflogen und später in den Sudan gereist. Als Motiv für die Entführung galt die christlich-fundamentalistische Einstellung des Mannes.
Seit Monaten wurde mit internationaler Hilfe nach den Kindern gesucht. Auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle war in den spektakulären Fall von Kindesentzug eingeschaltet worden. Im Juni wurde der Fall in der ZDF-Fernsehsendung Aktenzeichen XY ... ungelöst gezeigt.
Am Mittwoch hieß es dann schließlich aus Ägypten, der 37-Jährige und die vier Kinder befänden sich in der Obhut ägyptischer Behörden. Nach ersten Informationen von Polizei und Staatsanwaltschaft geht es den Kindern gut.
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(sueddeutsche.de/dpa/dapd/aho/olkl)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
@noirc80
"weil du dann wüsstest, dass der mann ein christlich verblendeter mensch ist, zu dem der normale mensch nicht mal einen gummibaum in obhut geben würde...
also: merke: erst informieren, dann tippen. erspart dir und anderen viel zeit."
Apropos Informieren...
Ein kurzer Blick in das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) zeigt, das "Gumibaum in Obhut geben" (wie auch das UMGANGSRECHT eines Elternteils mit den Kindern) mit dem Sorgerecht, das diesem VERBLENDETEM religiösen Fanatiker entzogen wurde, erst einmal nichts zu tun hat... Ich könnte IHNEN jetzt IHREN obigen Satz nochmals unter die Nase reiben, da aber selbst pers. Referenten von Familienministerinnen diesen Unterschied nicht zu kennen scheinen, verzichte ich darauf... Falls SIE SICH informiert haben, können wir dann gerne weiter diskutieren...
Ach ja, religiöse Fanatiker sind mir genau so suspekt wir alle andere Fanatiker, auch die fanatischen Religionshasser (sind das eigentlich Antichristten?) ...
Apropos, der Vater hat die Kinder zu einer Radtour abgeholt, deshalb gehe ich davon aus dass dieser ein Umgangsrecht hatte...
@SimpleKindOfMan
Nun gehen wir mal davon aus, dem Vater wurde wirklich das Sorgerecht entzogen weil er (wie oben behauptet) ein religiöser Fanatiker ist... Das hat komischerweise keinen Interessiert, als die Eltern noch in einer "intakten" Familie lebten, genau so wenig wie die Schulaufsicht interessiert das viele Kinder in Deutschland aus diesem Grund nicht in die Schule gehen... Aber bei der Scheidung darf der Richter dann seine eigenen Wertvorstellungen den Eltern aufzwingen? Was kommt als nächstes? Allen Mitgliedern einer Kirche werden die Kinder entzogen? Fangen wir bei den Katholiken an?
Und selbst wenn der Vater ein religiöser Eiferer ist, warum darf er deshalb nicht mehr auf dem Elternsprechtag mit den Lehrern über die schulischen Leistungen seiner Kinder reden? Warum darf er sich bei einem Arzt nicht über die Gesundheit der Kinder informieren und ggf. der Mutter bei einer Operation wiedersprechen (er gehört nicht den Zeugen Johovas an, die Bluttransfer ablehnen), warum darf er kein Sparkonto auf den Namen seiner Kinder z.B. fürs Studium einrichten??? etc. etc. etc.
Sorgerecht hat erst einmal nichts mit Umgangsrecht zu tun, bei dem die Kinder den Vater sehen, so kann z.B. ein betreuter Umgang stattfinden (z.B. bei Drogenabhängigkeit), der Vater hat aber trotzdem das Recht den Elternsprechtag zu besuchen... Das wird aber oft von dem betreu
Wenn alle Fälle gleich wären, müssten doch jeweils bei 100% der Scheidungen das Sorgerecht entzogen werden. Ich halte weiterhin Ihre Pauschalisierung für unangebracht.
weil du dann wüsstest, dass der mann ein christlich verblendeter mensch ist, zu dem der normale mensch nicht mal einen gummibaum in obhut geben würde und sich dein blabla damit erübrigt.
also: merke: erst informieren, dann tippen. erspart dir und anderen viel zeit.
Warum muss ich mehr Informationen zu diesem Fall haben um pauschal eine Aussage treffen zu können???
1. In 14,X% der Scheidungen wird in Berlin einem der beiden Elternteilen (dem Vater) das Sorgerecht entzogen
2. In 11,X% der Scheidungen wird im Bundesdurchschnitt einem der beiden Elternteilen (dem Vater) im laufe einer Scheidung das Sorgerecht entzogen
3. In 6,X% der Fâlle wird in RheinlandPfalz einem der beiden Eltern im Rahmen einer Scheidung das Sorgerecht entzogen
4. In Cochem wurde seit 10 Jahrem keinem der beiden Eltern bei einer Scheidung das Sorgerecht entzogen...
Man muss nicht immer den Einzelfall sehen, manchmal reicht ein Blick auf das System der Schwarzberobten...
Falls Sie sich jetzt fragen warum das in Cochem so ist, dann könnte jetzt eine Ausführung über die Cochemer Praxis folgen oder einfach erklärt, hier trennt/scheidet der Richter nicht die Eltern, er ermöglicht ihnen lediglich das selbst zu tun, wie es erwachsene Eltern eigentlich auch tun sollten. Solange unsere Richter meinen Recht zu sprechen, aber die Seelen unserer Kinder dabei zerreissen, solange sind obige Aktionen für mich ziviler Ungehorsam und ich brauche auch nicht auf den Einzelfall zu schaun, denn die gleichen sich alle!!!
Haben Sie mehr Informationen zu diesem Fall, als hier im Artikel steht? Aus den Fakten hier lässt sich ja wohl nur begrenzt eine Beurteilung der Angelegenheit ableiten. Bei Sorgerechtsstreiten kann man sicher nicht pauschalisieren. Das muss von Fall zu Fall eingeschätzt werden. Deshalb sollte man den Vater in diesem Fall weder pauschal anklagen noch pauschal verteidigen.
Paging