Er sei weder psychisch krank noch sexuell pervers: Im Dresdner Kinderschänderprozess drohen dem geständigen Täter elf Jahre Haft.
Für die Entführung und den sexuellen Missbrauch zweier Mädchen soll ein geständiger Kinderschänder nach dem Willen der Anklage elf Jahre in Haft. Die Verteidigung plädierte am Mittwoch vor dem Dresdner Landgericht auf nicht mehr als sechs Jahre Freiheitsstrafe.
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Kinderschänderprozess am Dresdner Landgericht: "Geringes Wiederholungsrisiko". (© Foto: dpa)
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Nach Ansicht eines Gutachters ist der 33-jährige Angeklagte schuldfähig, weder psychisch krank noch krankhaft seelisch gestört, pädophil oder sexuell pervers. Die Strafkammer will ihr Urteil an diesem Donnerstag sprechen.
Zum Prozessauftakt am Dienstag hatte der Mann gestanden, im September 2005 ein neun Jahre altes Mädchen und Anfang 2006 eine Elfjährige entführt, sexuell missbraucht, vergewaltigt und wieder ausgesetzt zu haben. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Fahndung dauerte fast drei Jahre und entwickelte sich zu Deutschlands größtem Gentest.
Bei der DNA-Reihenuntersuchung waren rund 30.000 Männer zwischen 25 und 45 Jahren zur Speichelabgabe gebeten und überprüft worden. Auf die Spur des nicht einschlägig Vorbestraften kamen die Ermittler auch per Rasterfahndung. Staatsanwältin Bettina Ball sprach von "furchtbaren Taten", die unter massivem Vorgehen und mit "hoher krimineller Energie" begangen wurden.
Verteidiger Stefan Heinemann führte an, dass sein Mandant nicht die Absicht gehabt habe, die Kinder so schwer zu verletzen. Der Angeklagte bat in seinem Schlusswort bei den Opfern und ihren Familien sowie bei seinem persönlichen Umfeld um Entschuldigung. "Ich bereue es zutiefst", sagte er stammelnd.
Er bedauere, was er getan habe und hoffe, dass die Opfer es verarbeiten könnten. Der Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber bezeichnete ihn zuvor als durchschnittlich intelligent, gutmütig, hilfsbereit und wenig durchsetzungsfähig. Er sei schüchtern, zurückhaltend und unsicher, habe bei seinen stets deutlich jüngeren Freundinnen als Langweiler gegolten.
Egozentrisches Bedürfnis
Negative Gefühle und Ablehnung sowie sexuelle Bedürfnisse in Zeiten ohne Partnerin habe er verdrängt. Erwachsenen Frauen gegenüber fühlte er sich unterlegen, Problemen in Beziehungen begegnete er mit Inaktivität und Passivität, sagte der Experte.
Auslöser und Beweggründe für sowie Gedanken während der Taten könne der Mann nicht benennen. Er habe diese im Nachhinein nur schwer mit seinem Selbstbildnis vereinbaren können, Gewissensbisse gehabt. Im Moment der Tat aber sei das egozentrische Bedürfnis stärker gewesen, sich mal durchzusetzen, einem weiblichen Wesen zu sagen, wo es langgehe.
"Einer erwachsenen Frau gegenüber hätte er sich das nicht getraut." Nachdem der Mann "erwischt und bestraft" wurde, sei das Wiederholungsrisiko nur "sehr sehr gering". Kröber empfahl als Teil eines zusätzlichen Schutzes eine Sozialtherapie in der Haft.
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(dpa/mmk/grc)
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Zitat: "in einem Jahr ist er wieder da, Auf dem Spielplätzen, in der Schultoilette, in der Umkleidekabine im Schwimmbad, usw"
Haben Sie gelesen, dass die StA 11 Jahre Haft gefordert und auch die Verteidigung auf nicht über 6 Jahre Haft plädiert hat? Ich wäre nicht überrascht, wenn das Urteil auf 9 Jahre lautet. Würde der Gutachter, den Sie kritisieren und der i.Ü. einer der besten in Deutschland ist, etwa wenigstens eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit festgestellt haben, so würde auch das Strafmaß sinken. Somit müsste es doch eigentlich in Ihrem Sinne sein, dass hier auf voll erhaltene Schuldfähigkeit erkannt worden ist.
Gesetzt den Fall, der Angeklagte erhielte eine Freiheitsstrafe von etwa 9 Jahren, so ist absolut ausgeschlossen, dass er etwa schon in einem Jahr wieder in Freiheit ist. Angesichts der beschriebenen Vorgehensweise bei der Tatausführung ist eine Vollverbüßung eher wahrscheinlich, selbst bei optimalem Vollzugsverlauf und (unterstellter) absolvierter Sozialtherapie.
Liebe SZ,
trotz des Geständnisses, verlangt unser Rechtsstaat hier nach dem Wörtchen "mutmaßlicher", solange er nicht Rechtskräftig verurteilt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
fxx
Nach Ansicht eines Gutachters ist der 33-jährige Angeklagte schuldfähig, weder psychisch krank noch krankhaft seelisch gestört, pädophil oder sexuell pervers.
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Sich an Kindern zu vergehen halte ich durchaus für pervers!