Prozess gegen einen CDU-Politiker wegen des Besitzes von Kinderpornografie: Nun hat die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 19.600 Euro gefordert. Die Verteidigung hingegen will Freispruch.
Im Prozess gegen den beurlaubten Landrat von Oberspreewald-Lausitz wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Geldstrafe von 19.600 Euro gefordert. Der Kommunalpolitiker Georg Dürrschmidt habe von 2004 bis 2007 in fünf Fällen kinderpornografische Bilder und Videos aus dem Internet auf Rechnern in seiner Wohnung gespeichert, sagte der Anklagevertreter vor dem Amtsgericht Senftenberg.
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Während der Beweisaufnahme hätten Sachverständige diese Taten Dürrschmidt zugeordnet, äußerte er in seinem zweistündigem Plädoyer. Der 50-jährige Beschuldigte hatte die Vorwürfe bestritten und in dem seit Mitte Februar laufenden Prozess die Aussage dazu verweigert.
Die Verteidigung beantragte Freispruch für ihren Mandanten. In dem Prozess habe es keine Belege dafür gegeben, dass Dürrschmidt zu pädophilen Kreisen gehört, hieß es im Plädoyer zur Begründung. Die Beweisaufnahme habe keine gesicherten Datenbestände auf seinen Computern ergeben.
Alle von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweismittel seien durch Sachverständige des Landeskriminalamtes in gelöschten Bereichen von Dürrschmidts Rechnern durch eine spezielle Software wiederhergestellt worden. Zudem könne er nicht wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt werden, wenn die Dateien gelöscht waren.
Dagegen hat die Beweisaufnahme nach Darstellung der Cottbuser Staatsanwaltschaft die Täterschaft Dürrschmidts klar erwiesen. Mit den in seiner Wohnung in Großräschen (Oberspreewald-Lausitz) sichergestellten Computern habe er zielgerichtet nach Kinderpornos gesucht, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Schell. Diese Dateien seien weder zufällig noch durch einen unbekannten Dritten auf den Rechner gelangt, erklärte die Verteidigung. Die Geldstrafe solle in 140 Tagessätzen zu je 140 Euro bezahlt werden.
Die Ermittler waren im Ergebnis von internationalen Suchaktionen im Internet nach Pädophilen durch die sogenannte IP-Kennung von Dürrschmidts Computer auf ihn aufmerksam geworden. Die mündliche Verhandlung wurde angesetzt, weil Dürrschmidt im vergangenen August eine verhängte Strafe der Staatsanwaltschaft in Höhe von 12.000 Euro nicht bezahlen wollte. Dies wäre einem Schuldeingeständnis gleichgekommen.
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(dpa/hai)
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Kein Besitz, weil gelöscht? Ich kann doch nur etwas löschen, was ich zuvor auf meinem Rechner "besessen" habe. Und 4.200 Euro netto/Monat für einen Landrat? Stimmt das denn?
Wenn nachweislich auf einem Rechner, zu dem keine anderen Personen Zugriff haben, kinderpornographische Seiten "gesucht und verwendet" worden, gibt es doch wohl nichts mehr hinzu zu fügen. Im Grunde sollten solche Leute wegen Beihilfe zu schwerer Körperverletzung viel höhere Strafen bekommen. Und was heißt beurlaubt? Bekommt der Mann etwa auch noch Geld dafür?