Ein Anruf bei Christian Remelius, der mit zwei kleinen Kinder im nordrhein-westfälischen Much bei Siegburg wohnt. Die Vaterfreuden sind teuer, wie sich nun herausstellt.
Christian Remelius, 40, hat zwei Kinder im Alter von fünf Jahren und 22 Monaten. Beide gehen in der nordrhein-westfälischen Gemeinde Much in den Kindergarten "Purzelbaum". Nun erhielt Remelius vom Rhein-Sieg-Kreis den neuen Gebührenbescheid.
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Familie Remelius: Leidtragende einer irrwitzigen Situation. (© Foto: oh)
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SZ: Guten Tag Herr Remelius, haben Sie den Gebührenbescheid daliegen?
Remelius: Moment, ich lese Ihnen die wichtigste Passage vor: "Nach der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises sind für ihre Kinder Laurin und Finia ab 1.10.2008 monatlich 909,34 Euro zu zahlen." Wenn man einen solchen Brief liest, fällt einem die Kinnlade runter. Für einen ganz normalen, staatlich geförderten Kindergarten sollen wir im Jahr mehr als 10.000 Euro zahlen. Das zweite Kind ist dabei übrigens "gratis" - das läuft hier unter Förderung der Geschwister. Was bedeutet, dass man bereits für ein Kind unter zwei Jahren solche unglaublichen Summen zahlen muss.
SZ: Dabei können Sie noch von Glück sagen: Sie sind ja nicht mal in der höchsten Stufe.
Remelius: Stimmt, es geht im Kreis Siegburg noch ein bisschen teurer: Wenn ein Paar mehr als 86.000 Euro jährlich verdient, kostet der Platz für ein Krippenkind 1085 Euro monatlich. Wir liegen ein Stück unterhalb dieser Grenze, deshalb sind wir in der zweithöchsten Gebührenklasse gelandet.
SZ: Wenn Sie nach Unterföhring bei München umziehen, sparen Sie sich viel Geld: Dort sind Krippen und Kindergärten kostenlos; die Gemeinde zahlt alles.
Remelius: Das Blöde ist nur, dass wir gerade ein Haus im Kreis Siegburg gekauft haben... Aber so was zeigt doch den Irrwitz in Deutschland: An einem Ort kostet ein Kita-Platz bis zu 10.000 Euro, am anderen nichts. Und selbst wenn wir ein paar Kilometer wegziehen würden, in den Landkreis Gummersbach, würden wir die Hälfte zahlen.
SZ: 900 Euro im Monat für die Kinderbetreuung - da kann einer von ihnen vermutlich fast den Beruf aufgeben und sich zu Hause um die Kinder kümmern.
Remelius: Das wollen wir nicht! Meine Frau hat einen interessanten Job als Architektin; ich fange demnächst eine neue Stelle als SAP-Berater an. Und wir glauben auch, dass der Kindergarten - mit dem wir übrigens höchst zufrieden sind - unseren Kindern guttut. Aber im Freundeskreis kennen wir das tatsächlich: Wenn der Mann gut verdient und die Frau einen Teilzeitjob hat, lohnt sich die Arbeit der Frau nicht mehr. Da überlegen einige, ob sie ihre Kinder aus der Kita abmelden. Grotesk!
SZ: Die neue Satzung gilt seit 1. Oktober. Was haben Sie vorher bezahlt?
Remelius: 270 Euro. Jetzt hat der Landkreis das Recht genutzt, das ihm die Landesregierung zugesteht: In Nordrhein-Westfalen darf neuerdings jeder Kreis verlangen, was er will. Die Kreise reagieren darauf unterschiedlich. Städte wie Köln heben die Gebühren nicht an. Denn wenn es dort so zuginge wie bei uns, wäre der Oberbürgermeister wohl nicht mehr lange im Amt. Aber bei uns hat der Kreis es einfach mal probiert - und der Protest formiert sich jetzt allmählich. Ich jedenfalls überlege, dagegen zu klagen.
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(SZ vom 20.10.2008/grc)
Urteil am Bundesverfassungsgericht
Die Freude an Kindern stelle ich nicht in Abrede und habe auf sie auch Bezug genommen. Ich bestreite aber, das diese Freude in Rechnung gestellt werden darf. Erst recht nicht von einer Gesellschaft, die einerseits von ihrer Nachkommenschaft profitiert und andererseits die Unterstützung für Eltern minimiert - und dabei meine ich nicht nur die finanziellen Aspekte.
Ich verstehe durchaus Ihren Ansatzpunkt, der die Gerechtigkeit der Belastung zwischen den einzelnen Elterngruppen des Rhein-Sieg-Kreises in den Fokus stellt.
Allerdings weißt Ihre Rechnung einen Schönheitsfehler auf: Da die Berechnung von Bruttoeinkünften ausgeht, sind die dadurch höheren Abgaben und Steuern nicht berücksichtigt und auch nicht die durch die Arbeit notwendigen Zusatzkosten wie z.B. Fahrtkosten.
Und darüber hinaus - wo bleibt in Ihrer Gerechtigkeitsanalyse der frappante Unterschied zwischen den "Opfern" des Kreis-Jugendamtes und den Gemeinden mit eigenen Jugendämtern? Das sind immerhin bis zu 700 Euro innerhalb EINER Einkommensgruppe.
Zusätzlich möchte ich noch aus der Antwort des Kreises im KSTA zitieren: "Bei einem Jahresverdienst bis 50 000 Euro und 25 Stunden Betreuung pro Woche ergebe sich ein Beitrag von 72,38 Euro." - Eine Beteuung von 25 Stunden schließt eine Berufstätigkeit der Mutter aus - wie Sie bereits richtig anmerkten scheint hier des Pudels Kern zu liegen.
ich meine nicht WHO sondern OECD..
Suedle,
ich will die hohen Gebühren in keiner Weise rechtfertigen bzw. entschuldigen oder begründen. Mir geht es (besonders in dem gelöschten Beitrag von mir, wofür ich der SZ jetzt besonders dankbar bin!) darum, dass "gutverdienende" Familien nicht schlechter dastehen als andere! Eher sogar besser, da für sie die Belastung eher tragbar ist.
Nun müsste man den Inhalt des anderen Artikels einer anderen Tageszeitigung (KSTA) kennen, der ein klein wenig besser recherchiert ist als der hieisige hier. Auch wenn der Tenor dort ein beinahe ähnlicher ist, ärgert es mich, dass hier zwar der Betrag in den Vordergrund gestellt wird, aber von der Redaktion keine Brücke auf die weniger verdienenden Familien geschlagen wurde. Denn deren Ungleichbehandlung, und da stimme ich dir besonders zu, ist wesentlich größer.
Eine Familie mit einem Brutto-Durchschnittseinkommen von rund 2.000 dürfte deshalb größere finanzielle Einschnitte erleben, wenn sie die 114 / Monat zahlen, als eine Familie mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von rund 7.150 Euro, die 909,34 zahlt. Deshalb halte ich die Beschwerde des Familienvaters für mehr als nicht nachvollziehbar.
Geringverdiener, die auch nur einen Euro über der Grenze für den kostenfreien Kindergartenplatz verdienen, stehen richtig böse da, wenn es darum geht, über zwei Verdiener den Kindern ein menschenwürdiges Leben zu gewähren. Nur, diese finden kaum eine Lobby, denn was sind schon 114 Euro pro Monat? Für manche nämlich lediglich Peanuts, für die es sich nicht lohnt zu kämpfen.
Ich halte Kibiz für mehr als unsozial und gefährdend für den sozialen Frieden. Es hat fast den Anschein, dass in gewissen Einkommensgruppen politisch bewusst darauf hingewirkt werden soll, dass die Frauen zuhause bleiben.
Noch etwas zu den Einschränkungen:
In deiner Auflistung fehlt mir ein Punkt, nämlich die Freude und die Aufwertung des Lebens, Dinge, die Kinder ihren Eltern schenken! Das ist ein Punkt, der mit rein gar nichts aufzuwiegen ist.
Auch wenn es sich auf den ersten Blick nicht so anliest, aber wir beide gehen in die gleiche Richtung, nur kommen wir von verschiedenen Standpunkten. Im übrigen lohnt es sich unter diesem Aspekt die Studie der WHO zu lesen, die heute herauskam und sich mit der Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland, das damit führend ist, befasst! Unter diesem Aspekt werden sich meine Einwände dann schon anders lesen.
Ich denke Sie rechnen da die falschen gegeneinander auf - wie wohl Sie mit Ihrer Anregung, die Beiträge für Geringverdiener weiter zu senken, schon in die richtige Richtung gehen.
Wenn eine Gesellschaft sich für Kinder entscheidet, sie also nicht zur Privatsache erklärt, die die Gesellschaft nichts angeht, dann muss sie für eine möglichst optimale Entwicklung sorgen. Eine solche Entwicklung beinhaltet auch die soziale Integration, die nicht an Örtlichkeit oder Elterneinkommen gekoppelt sein darf.
Kostenfreie Kinderbetreuung ist eine Investition in unsere Gesellschaft die sich wesentlich mehr auszahlt als Milliarden in Banken zu stecken, die damit Ihrer Versager-Elite 500.000 Euro im Jahr zahlt.
Wenn es um solidarische Finanzierung des Staates geht, stimme ich Ihnen bei, das der einkommensstärkere auch progressiv stärker beitragen soll. Das soll aber durch ein möglichst einfaches Steuersystem realisiert werden. Keinesfalls sollte man Menschen, die freiwillig eine gesellschaftlich relevante und gewollte Funktion erfüllen (wie beispielsweise die Elternschaft) mit zusätzlichen Kosten und Problemen belasten. Auch nicht, wenn die Erfüllung der Funktion, zugegebenermaßen mit Freude verbunden ist - Sie wollen ja auch nicht dem begeisterten Feuerwehrmann weniger zahlen als dem, der lediglich seinen Job macht?
Probleme und Einschränkungen haben Eltern schon genug zu erdulden:
a) Urlaub ist nur in der Hauptsaison möglich (Schulpflicht) und ist damit schon mal dreimal so teuer wie für kinderlose.
b) Freizeit ist eingeschränkt, da die Beaufsichtigung der Kinder gewährleistet sein muss. Wie oft bin ich mit meiner Frau gemeinsam ins Kino oder Theater gegangen?
c) Wenn keine zusätzliche Betreuung in Anspruch genommen werden kann, können Doppelverdiener nur noch getrennt in Urlaub fahren, da der Urlaubsanspruch nicht reicht, die betreuungsfreie Zeit zu überbrücken (Schulferien) - von Alleinerziehenden ganz zu schweigen.
d) Schulbücher müssen angeschafft, Klassenfahrten bezahlt, Unigebühren, Vereinsbeiträge, Eintritte und Essensgelder entrichtet werden ...
und und und - wer bei klarem Verstand ist, kann in einer Gesellschaft wie der unseren nur mit enormem Optimismus Kinder haben.
Liebe Redaktion,
Sie können sich vorstellen, dass ich heute früh zweimal überrascht wurde, als ich diesen Artikel und die Kommentare darin verfolgte.
Zum einen haben Sie (stillschweigend) redaktionelle Änderungen im Ausgangstext vorgenommen, zum anderen haben Sie meinen Hinweis auf die Bekanntmachung zu den neuen Kindergartengebühren mit entsprechenden Auszügen bzw. Zitaten gelöscht. Naja, damit muss ich halt leben!
Um nun aber wieder auf den Artikel zurückzukommen, auch wenn die Diskussion hier schon in andere Bereiche gegangen ist:
Nur vorweg: Der KSTA berichtet heute in seiner Regionalausgabe inzwischen auch darüber. Aber das ist nicht der Grund meines jetzigen Kommentars.
Ich habe mich einmal hingesetzt und habe nachgerechnet. Als Gegenrechnung habe ich ein Jahreseinkommen von 24 542 Euro genommen. Dieses Bruttoeinkommen zahlt unter den gleichen Bedingungen 114,90 Euro im Monat. Das sind etwa 0,5% des Jahreseinkommens. Das von Ihnen aufgeführte Ehepaar zahlt hingegen mit den 909,34 Euro p.m. 1,1% des Bruttoeinkommens. Also zahlt das Mucher Ehepaar den 2,2fachen Satz, obwohl seine Einkommensgrenze 3,5mal so hoch angesetzt ist.
Würde man hier den sozialen Faktor einbringen, müsste das Mucher Ehepaar, um "gleichgestellt" zu sein, den 3.5fachen Satz der Gebühren zahlen. Sie zahlen aber nur den 2.2fachen Satz.
Es gäbe aber noch eine andere Lösung, die sozial wesentlich verträglicher wäre und von mir präferiert wird, nämlich die Gebühr für die niedrigeren Jahreseinkommen so zu senken, dass dennoch eine Gleichbehandlung stattfindet.
Paging