Katastrophe in Duisburg:Staatsanwaltschaft klagt zehn Personen wegen Loveparade-Unglück an

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Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung: So lauten die Vorwürfe, wegen derer die Duisburger Staatsanwaltschaft zehn Personen anklagt, die sie als Verantwortliche der Loveparade-Katastrophe sieht. Betroffen sind Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat zehn Beschuldigte wegen des Loveparade-Unglücks vor dreieinhalb Jahren angeklagt. Das teilte Oberstaatsanwalt Horst Bien mit.

Zu den Angeklagten zählen auf Seiten des Veranstalters Lopavent vier Mitarbeiter, auf Seiten der Stadt Duisburg sechs Mitarbeiter. Bei Lopavent sind es der Gesamtleiter, der Produktionsleiter, der Verantwortliche für Sicherheit sowie der technische Leiter. Bei der Stadt sind es drei führende Angestellte sowie ein Team von drei Mitarbeitern, das unmittelbar mit dem Planungs- und Genehmigungsverfahren befasst war.

Den Ermittlungen zufolge waren die Zu- und Abgänge zum Loveparade-Gelände ungeeignet für die Menschenmengen, die bei einer solchen Massenveranstaltung zu erwarten gewesen seien. Die Planer des Veranstalters hätten erkennen müssen, dass das Sicherheitssystem versagen und lebensgefährliche Situationen entstehen würden, sagte der Staatsanwalt. Die drei Mitglieder des Teams bei der Stadt hätten die Genehmigung erteilt, obwohl sie hätten erkennen müssen, dass die Veranstaltung so nicht durchführbar gewesen sei. Ihren drei Vorgesetzten wirft die Staatsanwaltschaft vor, dieses Team nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt zu haben.

Nicht angeklagt werden hingegen der damalige Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland sowie der Geschäftsführer der Veranstalterfirma Lopavent, Rainer Schaller. Es lägen keine Anhaltspunkte vor, dass die beiden selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die rechtswidrige Genehmigung genommen hätten, sagte Behördenleiter Horst Bien.

"Wir haben nicht nach politischer oder moralischer Verantwortung gesucht"

Während der Techno-Parade am 24. Juli 2010 in Duisburg waren bei einer Massenpanik 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt worden.

Die Ankläger werfen den Beschuldigten fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. In sechs Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung der Hauptverhandlung muss nun das Duisburger Landgericht entscheiden. Berichten zufolge dürfte die entsprechende Prüfung des Gerichts etliche Monate dauern. Ein möglicher Prozess könnte demnach erst im kommenden Jahr beginnen.

Es könnte ein langer Prozess werden. Mehr als 700 Bände Akten liegen der Staatsanwaltschaft vor. Allein die Anklageschrift umfasst mehr als 550 Seiten, wie Oberstaatsanwalt Michael Schwarz sagte. Mehr als 150 Zeugen und Sachverständige wollen die Ermittler benennen.

Etwa 135 der Opfer werden inzwischen anwaltlich vertreten. Einige von ihnen wollen vor Gericht als Nebenkläger auftreten.

Bien hatte zu Beginn der Pressekonferenz in einer persönlichen Anmerkung gesagt: "Die Duisburger Staatsanwaltschaft hatte die Aufgabe die Vorfälle strafrechtlich zu bewerten - wir haben nicht nach politischer oder moralischer Verantwortung gesucht." Alle Personen, gegen die jetzt Anklage beantragt wird, bestreiten die Vorwürfe.

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