Nach einem BGH-Urteil müssen Kasinos künftig verstärkt ihre Kunden kontrollieren. Die Karlsruher Richter reagierten damit auf die Klage eines gesperrten Spielsüchtigen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Kasinos auch im Bereich von Spielautomaten Personenkontrollen durchführen, um gesperrte Spielsüchtige auszuschließen.

Kasinos müssen Spielsüchtige kontrollieren; dpa

Bislang haben Kasinos die Kontrollen nur im Roulette-Bereich durchgeführt. Das soll sich laut Bundesgerichtshof nun ändern. (© Foto: dpa)

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Die Karlsruher Richter erklärten es am Donnerstag für zumutbar, dass staatliche Spielbanken im Automatenbereich eine solche Überprüfung vornehmen. In der Vergangenheit hatten Kontrollen zumeist nur im Roulette-Bereich, dem sogenannten Großen Spiel, stattgefunden.

Im konkreten Fall wollte ein gesperrte Spielsüchtiger von der Spielbank Bad Oeynhausen bei Minden 60.000 Euro Schadenersatz, die er trotz Sperre beim Automatenspiel verloren hatte. Dieser Betrag wurde ihm jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zugesprochen.

Der BGH hatte in seiner früheren Rechtsprechung eine generelle Kontrollpflicht verneint, deshalb treffe die Spielbank kein Verschulden wegen der mangelhaften Kontrollen.

Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen. Die dortigen Richter müssen nun prüfen, ob der gesperrte Spieler aus anderen Gründen Schadenersatz geltend machen kann. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 9/07)

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(AP/cag/aho)