Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt aller Voraussicht nach Prozesskostenhilfe für seinen Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Ablehnung der finanziellen Hilfe durch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) aufgehoben und eine neue Entscheidung angeordnet. Wegen der Folterdrohung von Polizisten gegen den 32-jährigen Gäfgen werfe der Prozess die "schwierige Rechtsfrage" auf, ob er wegen der Verletzung seiner Menschenwürde einen Amtshaftungsanspruch gegen das Land habe, entschied das Karlsruhe Gericht.
Magnus Gäfgen erhält vorraussichtliche Prozesskostenhilfe. (© Foto: dpa)
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Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler verlangt mehr als 10 000 Euro Schmerzensgeld, weil er bei seiner Vernehmung im Herbst 2002 von Polizeibeamten mit Gewalt bedroht worden war. Gäfgen hatte erst angesichts der vom Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner angeordneten Drohung das Versteck der Leiche verraten.
Das Karlsruher Gericht verwies darauf, dass das OLG selbst die Folterdrohung als eine erhebliche, grob rechtsstaatswidrig Verletzung der Menschenwürde eingestuft hatte. Der einzigartige Fall sei in der Rechtswissenschaft hoch umstritten; es gebe dazu keine auch nur annähernd einschlägige höchstrichterliche Entscheidung. Das spreche dafür, die Rechtsfragen nicht im Verfahren über die Prozesskostenhilfe zu beantworten.
Zudem beanstandeten die Richter, dass das OLG spekulativ eine mögliche psychische Schädigung Gäfgens durch die Folterdrohung ausgeschlossen habe, ohne dessen Psychologen anzuhören. Auch für Gäfgens Vorwurf, die Polizei habe bei seiner Festnahme massiv Gewalt angewandt, hätte das OLG zunächst Beweis erheben müssen.
Nach den Worten der 2. Kammer des Ersten Senats verletzt die Ablehnung der Hilfe das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit. Jeder müsse - unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen - einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten haben. Eine Entscheidung über die Schmerzensgeldklage sei damit aber nicht getroffen, betonte das Gericht.
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(dpa/jüsc)
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@Guenther_Hetzer:
@Anne:
Vor Gericht wird zunächst versucht die Wahrheit zu ermitteln und auf Basis dieser Wahrheit wird ein Urteil gesprochen. Die ermittelte Wahrheit mag ab und zu unverständlich und das daraus resultierende Urteil mag noch unverständlicher sein, aber unser Rechtssystem ist wie es ist und in vielen Fällen sind wir ganz glücklich darüber.
Greifen wir den Richtern nicht vor, denn so manches Urteil hat überrascht!
Kein Ríchter in D wird es wagen diesem Menschen Schmerzensgeld zuzusprechen.
Hier wird garantiert nach der Devise gehandelt:
1. Wo wollen wir hin ? und dann
2. Wie komm' wir dahin.
Ganz sicher.
Naja, der Gedankengang des Herrn G. mag pervers sein, ist aber unter juristischen Gesichtspunkten durchaus logisch. Natürlich kriegt er kein Schmerzensgeld, da wette ich mit Ihnen.
Schmerzensgeld wofür? Es gibt Fälle in denen dem Opfer monatelang nachgestellt wurde und sie terrorisiert wurden mit Morddrohungen. Die Gerichte geben den Opfern hierfür keinen Cent. Wenn die Opfer Glück haben, wird der Täter vielleicht zu einer minimalen Geldstrafe verurteilt.
Hier provoziert ein Täter die "Drohung" eines Polizisten und möchte hierfür auch noch "Schmerzens"-Geld .... die Gedankengänge des Herrn Gäfgen ist in der Tat nur noch als abartig zu bezeichnen.
Letztlich geht es hier ja um die Frage, ob es gerechtfertigt ist, dass Gäfgen staatliche Unterstützung erhält und womöglich Schmerzensgeld erhält. Da ich der Ansicht bin, dass Entscheidungen konsequent und nicht widersprüchlich getroffen werden sollten, bin ich der Meinung, dass nach der Verurteilung von Daschner Gäfgen auch Ansprüche zustehen.
Die Situation muss man in dem Moment abgespalten von dem Mord an dem Jungen betrachten. Da grundsätzlich die Resozialisierung von Tätern das Ziel sein sollte, wäre eine Entrechtung des Täters zielwidrig. Er kann sich letztlich nur resozialisieren, wenn er auch als vollwertiges Rechtssubjekt handeln kann und gehört wird. Was er aus seiner zweiten Chance macht, wird man sehen.
Paging