Karl Dall:Berufung gegen Vergewaltigungs-Freispruch

Karl Dall in Zürich - im Dezember wurde er dort freigesprochen. (Foto: dpa)
  • Karl Dall muss voraussichtlich wieder wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht.
  • Nachdem er in Zürich freigesprochen worden war, hat das mutmaßliche Opfer nun Berufung eingelegt.

Muss Karl Dall wieder wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht? Es sieht ganz danach aus. Nachdem das Bezirksgericht in Zürich den deutschen Entertainer im vergangenen Jahr freigesprochen hatte, hat das mutmaßliche Opfer Berufung eingelegt. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Die 43 Jahre alte ehemalige Journalistin beschuldigt den 73 Jahre alten Entertainer, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben. Dall hatte stets seine Unschuld beteuert. Im Dezember 2014 kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise vorlägen. Dall wurde außerdem eine Entschädigung in Höhe von etwa 8300 Euro zugesprochen.

Prozess der Peinlichkeiten

Im Prozess kamen heikle Details zur Sprache: Erotische E-Mails wurden zitiert, neben Gutachten zur sexuellen Leistungsfähigkeit des Komikers ging es auch um die Panikattacken der Klägerin. Selbst die Staatsanwaltschaft zweifelte jedoch an der Glaubwürdigkeit der Frau.

Dalls Anwalt ist zuversichtlich

Karl Dalls Anwalt Marc Engler sagte der Deutschen Presse-Agentur, bisher hätten sowohl die 43-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft vorsorglich Berufung eingelegt, um die Frist einzuhalten. Die schriftliche Urteilsbegründung liege noch gar nicht vor. "Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet", sagte Engler.

Die 43-Jährige könne die Berufung vor dem Obergericht des Kantons Zürich aber auch alleine durchsetzen, sagte Engler. Gegen ein Urteil des Obergerichts wäre wiederum Beschwerde beim Bundesgericht möglich. Von dem in Hamburg lebenden Dall selbst lag keine Stellungnahme vor.

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