Kannibale von Rotenburg:"Mord aus sexuellen Motiven"

Ein erstes Urteil zu achteinhalb Jahren Haft hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Das Landgericht Frankfurt ist nun weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat Armin Meiwes zu Lebenslang wegen Mordes verurteilt.

Das Frankfurter Landgericht hat den so genannten Kannibalen von Rotenburg zu lebenslanger Haft wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt.

Armin Meiwes

Armin Meiwes spricht mit seinem Anwalt Harald Ärmel.

(Foto: Foto: Reuters)

Das Gericht sprach den 44-jährigen Armin Meiwese aus dem osthessischen Rotenburg an der Fulda schuldig, im März 2001 einen 43-jährigen Berliner - auf dessen eigenen Wunsch - entmannt, mit Messerstichen in den Hals getötet, zerstückelt und das Fleisch teilweise gegessen zu haben.

Nach Überzeugung des Gerichts hat Meiwes aus sexuellen Motiven gehandelt.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einem "Kopf-Kino" gesprochen, für das Meiwes mit seiner Bluttat einen "Top-Film" habe produzieren wollen, um sich damit später zu befriedigen.

Zwei psychiatrische Gutachter hatten Meiwes in dem Prozess eine schwere seelische Störung attestiert, ihn gleichzeitig aber für voll schuldfähig erklärt.

In diesem Fall hatte das Gericht kaum eine rechtliche Möglichkeit, Meiwes in die Psychiatrie einzuweisen.

Mordmerkmale nicht ausreichend geprüft

Ein erstes, vom Landgericht Kassel gefälltes Urteil zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags hatte der Bundesgerichtshof auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben und zur Begründung erklärt, mehrere Mordmerkmale seien vom Kasseler Gericht nicht ausreichend geprüft worden.

Die Verteidiger hatten beantragt, Meiwes lediglich wegen Tötung auf Verlangen zu verurteilen. Darauf stehen höchstens fünf Jahre Haft.

Für den nun eingetretenen Fall einer Verurteilung wegen Mordes haben sie die erneute Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt.

Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Revisionsentscheidung allerdings deutlich zu verstehen gegeben, dass er eine Verurteilung wegen Mordes für angemessen hält.

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