Kalifornien Frau tötet Spielkameradin ihrer Tochter

Der Mord an einer Achtjährigen hat in Kalifornien Entsetzen ausgelöst. Nun hat die Mutter einer Freundin des Opfers die grausame Tat gestanden.

Gut ein Jahr nach der Ermordung eines achtjährigen Mädchens in Kalifornien hat eine frühere Sonntagsschullehrerin die schockierende Tat überraschend gestanden. Die 29-jährige Melissa H. war bereits im April vergangenen Jahres festgenommen worden - stritt aber zunächst jegliche Schuld ab. Nun droht ihr eine lebenslange Haft, berichtet der San Francisco Chronicle.

Ende März verschwand die achtjährige Sandra C. in Kalifornien spurlos. In einem Koffer versteckt wurde die Leiche des Mädchens später in einem Bewässerungsteich entdeckt.

(Foto: Foto: AP)

Der Prozess gegen Melissa H. soll im Herbst im nordkalifornischen Stockton beginnen. Sie ist angeklagt, die achtjährige Spielkameradin ihrer kleinen Tochter entführt, missbraucht, ermordet und die Leiche in einem Teich versenkt zu haben.

Nach Polizeiangaben waren die beiden Mädchen eng befreundet. Das Motiv für die grausame Tat liegt im Dunkeln.

Die Angeklagte lebte in derselben Wohnsiedlung wie die kleine Sandra C., die Ende März spurlos verschwunden war. Polizei und Hunderte Helfer suchten tagelang nach dem Kind. Die in einem Koffer versteckte Leiche des Mädchens wurde später in einem Bewässerungsteich entdeckt. Die Behörden teilten nicht mit, auf welche Weise das Kind ums Leben kam.

Aus dem Umfeld der Ermittlungen verlautete jedoch, dass die Achtjährige auf dem Gelände der Kirche getötet wurde, wo H. Sonntagsunterricht gab. Die 29-jährige mutmaßliche Täterin ist die Enkelin des dortigen Pfarrers.

Die junge Lehrerin hatte sich mit Bemerkungen vor Journalisten und Ermittlern in Widersprüche verstrickt. Medienberichten zufolge litt die alleinerziehende Frau nach ihrer Scheidung an Depressionen. Der Ex-Ehemann nahm die Frau damals in Schutz. Sie sei eine gute Mutter, die niemandem etwas zuleide tun könne.

Im Gegenzug für das Schuldeingeständnis sieht die Staatsanwaltschaft von der Forderung nach der Todesstrafe ab.