Die Schuld von Jörg Kachelmann wurde lange in den Medien verhandelt, bevor das nun in einem Gerichtssaal geschieht. Die Richter müssen sich von der Berichterstattung freimachen, die sensationslüstern das Image des Moderators beschädigt hat - und trotzdem ist die Justiz auf die Medien angewiesen.
Vielleicht wäre es ja ein passender Einstieg, wenn Michael Seidling - sobald sich das Blitzlichtgewitter verzogen und Jörg Kachelmann seinen Platz auf der Anklagebank eingenommen hat - die Strafprozessordnung zur Hand nähme und den Paragraphen 261 vorläse. Dem Publikum, aber auch seinen Beisitzern und vielleicht sogar sich selbst, auch wenn die Vorschrift bei einem Vorsitzenden Richter wie Seidling in den tiefsten Bewusstseinsschichten sitzen dürfte. Dort steht nämlich: "Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung." Der Paragraph ist so etwas wie der Reset-Knopf des Strafprozesses: Das Verfahren gegen Kachelmann wird an diesem Montag, 9 Uhr, auf null gestellt - was vorher war, ist irrelevant.
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Die Frage nach seiner Schuld verhandelten bisher die Medien - jetzt wird dies im Gerichtssaal geschehen. (© dpa)
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Wie kaum ein Kriminalfall zuvor ist der Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann lange vor dem ersten Prozesstag bis in die bizarrsten Details ausgeleuchtet worden. Die Hämatome am Körper des angeblichen Opfers, ihre anfänglichen Lügen, das Kachelmann'sche Geliebten-Netzwerk, seine Vorlieben im Bett: Die Ermittlungen gegen den prominenten Wettermann elektrisierten die Öffentlichkeit, und die Nachfrage wurde reichlich bedient.
Überdies bot die Unübersichtlichkeit der Faktenlage Raum genug, sich auf die eine oder die andere Seite zu schlagen: War es der Racheakt des angeblichen Opfers oder das Verbrechen eines TV-Promis? Justizopfer oder Gewaltopfer - Gutachten und Gegengutachten schienen die jeweils passenden Argumente zu liefern.
Auch ein Freispruch wird Kachelmans Image nicht retten
Es lässt sich nicht bestreiten: Die Berichterstattung brach tief in die Privat-, ja in die Intimsphäre eines Prominenten ein, der sein Privatleben bisher aus den Medien herausgehalten hat. Das ist nicht mehr zu reparieren; Kachelmann steht nun für alle Zeiten - freundlich ausgedrückt - als ein Hallodri da, der seine zahlreichen Geliebten virtuos in ein Netz aus gern gehörten Lügen eingesponnen hat. Das wird er nicht mehr los, da würde ihm kein noch so glorioser Freispruch helfen.
Der Fall Kachelmann enthält daher eine Mahnung an die Medien. Sie lautet: Der Ort der Wahrheit ist der Gerichtssaal. Dort stehen Angeklagter und Zeugen den Richtern Aug' in Auge gegenüber, dort können Staatsanwalt und Verteidiger nachhaken, dort werden am Ende alle Indizien zusammengeführt. Ermittlungsakten mögen wichtige Hinweise auf heikle Punkte der Anklage geben. Doch wie es wirklich war, lässt sich nur in der konzentrierten Situation des Gerichtssaals ermitteln. Falls überhaupt.
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Kanzlerin Merkel und die Macht
Viel zu oft wird der "Ort der Wahrheit" politisch (etwa wie beim Brunner-Urteil) oder finanziell (man stelle sich Kachelmanns Entschädigung vor) und die "Wahrheitsfindung" obliegt auch dem, was man wirklich finden möchte und was nicht.
Bei Max wurde die "Wahrheit" in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft fündig und hat Beweise verschwinden lassen...
Man darf stark daran zweifeln, ob der Wolfgang Janisch auch wirklich das glaubt, was er schreibt.
"Der Ort der Wahrheit".. Glaubt das der Autor tatsächlich?
E gibt keinen Ort der Welt, wo mehr gelogen wird und mehr zusammenphantasiert wird als in Gerichtssälen. Gerade von Staatsanwälten, aber auch von Richtern. Dagegen war die Studierstube der Gebrüder Grimm ein Hort märchenhafter Realität.