Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sagt das mutmaßliche Opfer aus: Neun Gutachter prüfen per Videobild, ob die Aussage der 37-Jährigen stimmig ist.
Der Prozess gegen Jörg Kachelmann tritt in seine entscheidende Phase: Am Montag hat das Landgericht Mannheim mit der Vernehmung des mutmaßlichen Opfers begonnen.Die 37-Jährige beschuldigt den Fernsehmoderator, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Er bestreitet das. Für den Ausgang des Prozesses wird es darauf ankommen, wem das Gericht glaubt.
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Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Sabine W. vor dem Landgericht Mannheim. Rechts im Bild: Der Angeklagte Jörg Kachelmann. (© REUTERS)
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Der zehnte Tag im Prozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann begann wie etliche zuvor - mit viel Verspätung. Und wie auch vorher schon häufig wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Diesmal, um die 37-jährige Radiomoderatorin während ihrer Aussagen zu schützen.
Mit forschem Schritt hatte die Frau am Vormittag den Gerichtssaal betreten. Kachelmann, der nach eigener Aussage etwa zwölf Jahren mit der Moderatorin liiert war, blickte zweimal kurz zu ihr hinüber. Sie konzentrierte sich derweil auf die Richter. Neun Sachverständige, von denen allein fünf von Kachelmanns Verteidigern beauftragt wurden, beobachten das Aussageverhalten der Frau. Da die Gutachter hinter der Zeugin sitzen, wird ihr Gesicht in Großaufnahme auf eine etwa vier Quadratmeter große Leinwand übertragen. "Sie hätten sie sonst nicht sehen können", sagte Staatsanwalt Andreas Grossmann. Der Nebenklägerin mache das sicherlich nichts aus, denn sie sei ja medienerfahren, sagte er.
Einlenken des Gerichts
Zum Verlauf der Befragung wurde wenig bekannt. "Sie wird im Moment zur Person vernommen und schildert ihren Werdegang bis zur beruflichen Tätigkeit, die sie jetzt ausübt", sagte Kachelmanns Verteidiger Klaus Schroth in einer Sitzungspause. Die Vernehmung sei "sehr ausführlich". Nach Planung des Gerichts könnte die Vernehmung bis zu drei Prozesstagen dauern.
Eine Überraschung lieferte der Tagin einem anderen Punkt des Verfahrens. Das Gericht gab in einem prozessrechtlichen Streit mit der Verteidigung nach. Der Vorsitzende Richter belehrte die ehemalige Geliebte nun doch über ihr Aussageverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung. Demnach müssen Zeugen keine Angaben machen, wenn sie ansonsten Gefahr liefen, sich selbst zu belasten. Die Verteidigung hält es für möglich, dass die Frau sich wegen falscher Verdächtigung Kachelmanns strafbar gemacht hat.
Vergangene Woche noch hatte die Strafkammer eine Belehrung der Zeugin abgelehnt. Daraufhin hatte Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter gestellt. An diesem Antrag hält die Verteidigung jedoch fest: "Der Umstand, dass das Gericht unter dem Druck des Befangenheitsverfahrens das jetzt tut, was es schon am vergangenen Mittwoch hätte tun müssen, gibt keinen Grund, die Einschätzung zu ändern", sagte Birkenstock. Über den Antrag muss spätestens bis zum nächsten Verhandlungstag am Mittwoch entschieden werden.
Sollte er Erfolg haben, müsste unter Umständen der Prozess mit neuer Besetzung von vorne beginnen.
Die Verteidigung beantragte überdies, vier weitere Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten zu beauftragen. Unter anderem soll ein weiterer Gerichtsmediziner darlegen, dass die Spuren in der Wohnung der Ex-Geliebten Indizien für "einvernehmlichen variantenreichen Geschlechtskontakt" seien, sagte Birkenstock zur Begründung des Antrags.
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(dpa/Reuters/grc)
Studie von UN-Kinderhilfswerk
Wenn man in diesem Rechtssystem nur Recht bekommt, wenn man es sich kaufen kann, ist das ein ernstes Problem. Verschlimmert wird es noch dadurch, daß Rechtsmittel nach Haushalts- und Personalsituation der Gerichte zugelassen oder schon von Anfang an ausgeschlossen werden.
Ich kann Ihre Meinung schon verstehen, aber es ist nicht in erster Linie die juristische Qualifikation sondern das Geld, das da entscheidet.
Zu den Kosten für Gutachter würde ich davon ausgehen, daß diese im Falle eines Freispruchs zu Lasten der Staatskasse gehen.
In Prozessen dieser Art ist eine Beweisführung eben nicht gerade leicht, weil in der Regel keine Zeugen vorhanden sind. Da bleibt zum Schluß dann doch nur die Begutachtung der Glaubwürdigkeit der mutmaßlich Geschädigten.
Das ist nicht unbedingt befriedigend, aber eben auch in anderen Fällen, speziell bei Kindern als Zeugen nicht ungewöhnlich. Auch Gutachten sind Beweise.
"Denn der Rechtsschutz vor Gericht verkommt zur Farce."
Ein Richter schützt nicht das Recht. Ganz im Gegenteil, er kann es sogar zu seiner eigenen Befriedigung missbrauchen.
Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt übrigens in der Regel nicht, wenn sie in ein solches Verfahren verwickelt werden. Da ist es besser, sofort auf Hartz-4 zu gehen, um Prozeßkostenhilfe zu bekommen. Als "Berufstätiger" können sie sich diesen Rechtsstaat nicht leisten.
und nicht dem Glauben der Richter.
"Für den Ausgang des Prozesses wird es darauf ankommen, wem das Gericht glaubt."
Glauben kann man viel. Beweisen muss man´s. Oder es ist richterliche Willkür und Glauben. Dann hätte man aber keine Rechtsstaatlichkeit mehr, sondern Willkürjustiz.
Außerdem könnte man sich dann jeden Prozesse sparen. "Ich glaube an die Todestrafe für jeden".... Wenn Glauben reicht.... gibt´s dann Todesstrafe für jeden.
Dies lässt sich bestenes an diesem skurrilen Verfahren demonstrieren. Ohne mich auf eine Partei festlegen zu wollen oder können, meine ich dass ein Verlierer schon feststeht: Das was sich in Deutschland Rechtsstaat nennt.
Die meisten haben dazu nicht die Mittel - - Prozesskostenhilfeanträge bzw. Pflichtverteidiger sind alles andere als verlockende Angebote.
Der Arme vor Gericht. grundsätzlich der Bösewicht. Denn der Rechtsschutz vor Gericht verkommt zur Farce. Das liegt u.a. an der Ausstattung der Gerichte mit hinreichend rechtskundigem Personal. Für diesen Mangel können die Gerichte nichts. Das ist Sache einer kriminell-fahrlässigen Politik.