Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einem Gerichtsverfahren gegen Jörg Kachelmann: Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung sei "deutlich höher" als erforderlich - zumindest nach derzeitigem Stand.
Eine mögliche Anklage gegen den TV-Wetterexperten Jörg Kachelmann rückt näher: Die Mannheimer Staatsanwaltschaft geht derzeit von der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Vergewaltigung aus.
Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einer Anklage gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann - zumindest nach "derzeitigem Stand". (© Foto: Reuters)
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"Sobald die Verurteilungswahrscheinlichkeit bei 51 Prozent liegt, kommt es auch zur Anklage. Nach derzeitigem Stand, und nur nach diesem, liegt die Wahrscheinlichkeit im Fall Kachelmann deutlich höher", sagte der Sprecher der Mannheimer Staatsanwaltschaft, Andreas Grossmann, dem Mannheimer Morgen.
Noch am Montag hatte Grossmann sich vorsichtiger ausgedrückt: Einer Nachrichtenagentur sagte der Sprecher, es sei offen, ob es zum Prozess komme: "Vielleicht kommt es nie zu einer Anklage", sagte Grossmann zu Wochenbeginn.
Kachelmann bleibt unterdessen in Untersuchungshaft: "Nach wie vor bestehen dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr", sagte Grossmann. Es sei noch offen, wie lange der Schweizer Wetterexperte im Gefängnis bleiben muss. Ein Haftprüfungstermin stehe noch nicht fest.
Der ARD-Wettermann Kachelmann wird verdächtigt, Anfang Februar seine langjährige Freundin nach einem Beziehungsstreit gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Die 37-jährige Radiomoderatorin wirft ihm auch vor, sie mit dem Messer bedroht und verletzt zu haben. Kachelmann hat seine Unschuld beteuert. Seine Anwälte bezeichneten die Vorwürfe der Frau als frei erfunden. Zudem kündigten sie wegen der Veröffentlichung von Kachelmanns Namen rechtliche Schritte gegen die Bundespolizei an.
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(DAPD/dpa/kat/odg)
World Press Photography Award 2011
Schweizer Bürger liefert die Schweiz nicht aus.
Den Rest regeln Auslieferungsabkommen.
Ein Deutscher etwa, der auf Mallorca eine Spanierin vergewaltigt, wird in Deutschland nicht für diese Tat angeklagt.
Ein Deutscher, der auf Mallorca eine Deutsche vergewaltigt, wird in Deutschland für diese Tat angeklagt, so er denn nach "Hause flüchten sollte".
Dasselbe gilt entsprechend für einen Schweizer Bürger.
Danke. Offensichtlich liegen wir gar nicht so weit auseinander, wobei es darauf nicht ankommt.
Der Fortsetzungs-Roman hier bei SZ zur Causa Kachelmann ist gfs. dazu geeignet, die Sache am Kochen zu halten; Inhaltlich liefert sie - Ausnahme das Küchenmesser - nichts Neues. Ich für meinen Teil werde nun mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt, denn so wie sie derzeit liegt, gibt sie für mich keinen Informationsgewinn her.
Nein, Ihre Argumentation (sofern man sie so bezeichnen möchte), kann und will ich wirklich nicht begreifen.
Sie vermischen hier Elemente der Rechtssprechung mit Ihren eigenen Vorurteilen. Ein Staatsanwalt hat Fakten zu sammeln. Solche, die den Verdächtigen belasten - aber auch solche, die ihn entlasten. Dabei hat er überhaupt keine Vorurteile zu haben. Natürlich ist davor kein Mensch gefeit, allerdings kann ein Staatsanwalt keine Anklage auf Basis seiner eigenen Vorurteile aufbauen. Würde er das tun, dann wäre der Fall relativ schnell beendet und der vorsitzende Richter würde sich bestimmt nicht scheuen, deutlich darauf hinzuweisen.
Natürlich ist der Staatsanwalt auch kein Henker! Er ist aber - ganz entgegen Ihren falschen Behauptungen - durchaus Jäger, da es zu seinem Auftrag gehört, gemeinsam mit der Polizei bei Straftaten (bzw. dem Verdacht) zu ermitteln. Die Rolle des von Ihnen zitierten "Abwägers" übernimmt er, indem er prüft, ob sein Material hinreichend stichhaltig ist, um damit eine Hauptverhandlung überhaupt anzustreben. Der Haupt-"Abwäger" ist und bleibt jedoch letzlich der Richter.
Ein paar Lesestunden in Sachen Gewaltenteilung und Strafprozessordnung würde Ihnen sicherlich gut tun.
Wie sieht es aus mit der Auslieferung von Schweizer Bürgern an Drittstaaten wie Deutschland. Wissen sie etwas darüber`? Insofern würde da durchaus eine gewisse Gefahr bestehen. Deutschland stellt sich dabei auch an, obwohl man sich manchmal schon fragen kann, wen wir da eigentlich schützen.
Offenbar hat die Verteidigung des Beschuldigten schon allein mit der Andeutung, im Fall Kachelmanns gehe es um Stalking, einen Riesenfehler gemacht. Denn von allzu forscher Solidarisierung mit dem Wettermann haben sich Strafverfolgungsbehörden noch nie beeindrucken lassen.
Das Rätsel, dass Kachelmann seinen Sympathisanten aufgibt, weil er sich dem Zugriff der Polizei nicht entzog, wird nicht gleich zum Beweis seiner Unschuld. Denn sollte es tatsächlich auf seine beruflichen Verpflichtungen zurückzuführen sein, dass sich Kachelmann, ohne sich direkt nach dem "Zerwürfnis" abzusichern, auf den Weg nach Vancouver machte, dann liegt es nahe, dass sein Rechtsbeistand ihm schon vor seiner Rückher nach Deutschland geraten hat, alles als reine Erfindung der Klagenden abzutun. Einer eifersüchtigen Frau eben.
Hiermit wird nun allerdings eine derart "bollwerkhafte" Verteidigungslinie eingezogen, die die Strafverfolger offensichtlich zurecht in Zweifel ziehen müssen, weswegen es für Kachelmann wohl kein Ostern in Freiheit geben dürfte.
Paging