JVA Siegburg:Stundenlang gefoltert und dann getötet

Im Prozess um den Foltermord in der JVA Siegburg hat das Gericht gegen die drei Angeklagten langjährige Haftstrafen verhängt. Sie haben ihren Zellengenossen zwölf Stunden lang gefoltert und anschließend getötet.

Hans Holzhaider, Siegburg

15 Jahre Haft für Patrick I., 14 Jahre Haft für Ralf A., zehn Jahre Jugendstrafe für Danny K . - das ist die Antwort der Justiz auf den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg.

Das sind hohe Strafen, aber es hätte durchaus schlimmer kommen können für Patrick I. und Ralf A., die zur Tatzeit schon älter als 18 Jahre waren. Sie mussten mit lebenslanger Haft rechnen. Die Jugendkammer des Landgerichts Bonn hielt ihnen zugute, dass sie unter der Einwirkung der Haft und möglicherweise einer Ausbildung und Therapie doch noch als "in die Gesellschaft wieder eingliederbar" angesehen werden könnten. Das Jugendgerichtsgesetz eröffnet bei Angeklagten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren die Möglichkeit, von der ansonsten für Mord zwingend vorgeschriebenen lebenslangen Freiheitsstrafe abzuweichen.

Die Verteidiger der drei Angeklagten waren sichtlich zufrieden mit dem Urteil, die Angehörigen des ermordeten Hermann Heibach dagegen äußerten sich empört. Ihrer Ansicht nach wäre einzig und allein lebenslange Haft die angemessene Sühne für den Tod ihres Sohnes und Bruders gewesen.

Volker Kunkel, der Vorsitzende Richter der Bonner Jugendkammer, führte das Verbrechen, das sich in den Nachmittags- und Abendstunden des 11. November 2006 in der Zelle 104 der JVA Siegburg zugetragen hat, noch einmal in allen schrecklichen Details vor Augen.

Das Opfer war verängstigt und willenlos

Nahezu zwölf Stunden lang hatten die drei Angeklagten ihren Zellengenossen immer wieder geschlagen und getreten, sie hatten ihn gezwungen, Spucke von der Kloschüssel zu lecken und Urin zu trinken, sie hatten ihn mit dem Stiel eines Handfegers vergewaltigt, sie hatten in seiner Gegenwart darüber beraten, was dafür und was dagegen spreche, ihn "wegzuhängen", sie hatten ihm aus der Bibel vorgelesen und ihn einen Abschiedsbrief schreiben lassen.

Schließlich versuchten sie vier Mal vergeblich, Hermann Heibach mit einem Elektrokabel zu erhängen. Einmal weckten sie den schon Bewusstlosen durch Ohrfeigen wieder auf, befragten ihn nach seinen "Nah-Tod-Erfahrungen", gaben ihm noch eine Zigarette zu rauchen und erhängten ihn dann endgültig. "Das Opfer war derart verängstigt, dass er alles willenlos mit sich geschehen ließ und allen Anweisungen gehorchte", sagte der Richter.

Kunkel räumte ein, dass die Taten durch die Zellensituation und durch die gruppendynamischen Prozesse zwischen den Angeklagten begünstigt wurden. "Das trübte aber nicht die Einsicht in die Verwerflichkeit ihrer Handlungen", sagte Kunkel. "Man kann kaum planvoller vorgehen, als die Angeklagten das getan haben."

Daran, dass die Tat als Mord zu bewerten ist, gab es nicht den geringsten Zweifel. Die Tötung Herrmann Heibachs war grausam, sie diente zur Verdeckung anderer Straftaten, und sie erfolgte aus "sonstigen niedrigen Beweggründen" - damit meinte das Gericht die Absicht der drei Täter, den Mord als Selbstmord auszugeben und dann so zu tun, als stünden sie unter einem psychischen Schock, um eine frühere Entlassung zu erreichen.

Keinen Zweifel hatte das Gericht auch daran, dass Ralf A. und Patrick I. nach Erwachsenen- und nicht nach Jugendrecht zu verurteilen waren. Beide wiesen eine "bereits stark verfestigte, dissoziale Persönlichkeitsstruktur" auf, sagte Kunkel, ihre Lebensweise, die von der "Negation von Regeln" und "zielgerichteten kriminellen Vorgehensweisen" geprägt sei, beruhe auf "eigenen, autonomen Entscheidungen".

Für Danny K., zur Tatzeit erst 17, kam dagegen nur eine Jugendstrafe in Betracht. Weil der Jüngste sich aber besonders als "Initiator und Ideengeber" hervorgetan habe, komme für ihn nur die Höchststrafe von zehn Jahren in Betracht, sagte der Richter.

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