Obwohl er in die Sicherungsverwahrung gehört, ist ein gefährlicher Sexualverbrecher seit Wochen auf freiem Fuß - die Staatsanwaltschaft hatte eine wichtige Frist verpasst.

Eine Justizpanne hat in Essen einem Gewalt- und Sexualverbrecher die Sicherungsverwahrung erspart. Weil die Staatsanwaltschaft eine Frist verstreichen ließ, kam der Mann im Januar nach Verbüßung einer siebenjährigen Haftstrafe auf freien Fuß. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der Bielefelder Zeitung Westfalenblatt.

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Weil die Essener Staatsanwaltschaft eine Frist versäumte hatte, lebt ein gefährlicher Straftäter auf freiem Fuß. (© Foto: dpa)

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Der Mann war mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen versuchten Mordes und Kindesmissbrauchs. Zuletzt soll er eine Frau mit einer Machete verletzt und ein Kind missbraucht haben. Das Landgericht Essen hatte ihm eine siebenjährige Haftstrafe auferlegt und sich die Sicherungsverwahrung ausdrücklich vorbehalten. Die Staatsanwaltschaft hätte schon 2007, sechs Monate vor Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe, den Antrag auf Sicherungsverwahrung stellen müssen. Das passierte aber nicht.

Auch das Instrument einer nachträglich beantragten Sicherungsverwahrung zog nicht. Sie ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft möglich, wenn der Betroffene sich während der Haft uneinsichtig zeigt. In diesem Fall soll der Mann unter anderem eine Therapie verweigert haben. Das Landgericht Essen gab dem Antrag statt, das Oberlandesgericht Hamm aber kippte den Beschluss. Es habe keine neuen dringlichen Gründe gegeben, die die Sicherungsverwahrung gerechtfertigt hätten, sagte eine OLG-Sprecherin.

Neuregelung der Sicherungsverwahrung

Die Deutsche Kinderhilfe fordert nicht zuletzt nach dem Fall in Heinsberg eine Neuregelung im Umgang mit der Sicherungsverwahrung. Bevor das nächste kindliche Missbrauchsopfer zu beklagen sei, müssten die Regelungen neu gefasst werden. "Bei der Entscheidung über die Sicherungsverwahrung muss es künftig ausschließlich darauf ankommen, ob der Sexualstraftäter zum Zeitpunkt der Haftentlassung von zwei unabhängigen Gutachtern nach klaren Richtlinien als rückfallgefährdet eingestuft wurde und nicht ob Fristen oder richterliche Verfügungen versäumt wurden", erklärte der Vorsitzende der Kinderhilfe, Georg Ehrmann.

Im vergangenen Juli hatte schon einmal eine Justizpanne in Nordrhein-Westfalen für Aufsehen gesorgt. Damals war ein 59-jähriger Kinderschänder aus Viersen wegen einer Reihe von Pannen bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom Oberlandesgericht Düsseldorf auf freien Fuß gesetzt worden.

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(sueddeutsche.de/DAPD/kred)