Justiz:Monstersache

Sie glauben an das ewige Leben mit Bier und Sex: Nun droht den Anhängern der satirischen, antiklerikalen "Spaghetti Monster"-Bewegung eine weitere Niederlage vor Gericht.

Den Jüngern des Spaghettimonsters, einer antiklerikalen satirischen Vereinigung, droht im Streit um die Werbung für ihre Nudelmessen im brandenburgischen Templin vermutlich eine weitere juristische Niederlage. Bei der mündlichen Verhandlung am Freitag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg an der Havel deuteten die Richter Zweifel an, dass die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" eine Weltanschauungsgemeinschaft wie die beiden großen christlichen Kirchen sei und deshalb wie sie Hinweisschilder zu Messen am Ortseingang aufstellen dürfe.

Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Satzung der Nudelgläubigen. Demnach gehe es ihnen vor allem um die Ablehnung intoleranter religiöser Überzeugungen mit Mitteln der Satire. Dies spreche womöglich gegen eine Weltanschauungsgemeinschaft. Das Urteil des Oberlandesgerichts soll am 2. August verkündet werden.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat ihre Wurzeln in den USA. Sie entstand im Jahr 2005 aus Protest gegen die gleichwertige Behandlung von Evolutionstheorie und der biblischen Schöpfungslehre im Schulunterricht als konkurrierende wissenschaftliche Wahrheiten. In Deutschland hat diese Kirche mehrere Tausend Anhänger und macht sich für Förderung und Anerkennung der Wissenschaften stark. Bei ihren Feiern verzehren die sich selbst als "Pastafaris" bezeichnenden Anhänger gemeinsam Nudeln und Bier. Sie glauben an ein ewiges Leben mit Bier und Sex.

© SZ vom 08.07.2017 / AFP, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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