Justiz:Krankenakte Mißfelder

Lesezeit: 1 min

Der CDU-Politiker Philipp Mißfelder starb am 13. Juli 2015 im Alter von 35 Jahren an einer Lungenembolie. (Foto: Axel Schmidt/Getty)

Die Eltern des kürzlich verstorbenen CDU-Politikers klagen auf Einsicht in seine Patientenakte.

Von Christoph Dorner, München

Die Eltern des im Juli 2015 verstorbenen CDU-Politikers Philipp Mißfelder klagen gegen das Universitätsklinikum Münster, um die Herausgabe der Krankenunterlagen des Sohnes zu erreichen. Es gebe "Unstimmigkeiten" über die Umstände von Mißfelders Tod, heißt es in der Klage, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Montag berichteten. "Die Eltern wollen wissen, was mit ihrem Sohn passiert ist", sagte Karoline Seibt, Fachanwältin für Medizinrecht, der SZ. Sie vertritt die Eltern von Philipp Mißfelder.

Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete und langjährige Vorsitzende der Jungen Union war in der Nacht zum 13. Juli im Alter von 35 Jahren gestorben. Als Todesursache wurde eine Lungenembolie genannt. Dass Philipp Mißfelder im Februar 2015 im Haus der Schwiegereltern im westfälischen Dülmen eine Treppe hinuntergefallen sein soll, wollen die Eltern erst bei der Beerdigung erfahren haben. Über die Schwere des Sturzes würden unterschiedliche Versionen kursieren, sagt Anwältin Seibt. Nach dem Unfall war Mißfelder in der Universitätsklinik in Münster behandelt worden, danach besuchte er eine Rehaklinik in Süddeutschland.

Die nachträglichen Hinweise hätten Fragen aufgeworfen und "den legitimen Wunsch der Eltern, sich anhand der Patientenunterlagen ein eigenes Bild verschaffen zu können, verstärkt", heißt es in der Klage. Die Eltern wollen vor allem das Notarztprotokoll nach dem Sturz und den Totenschein einsehen; den genauen Todeszeitpunkt ihres Sohnes wüssten sie bis heute nicht, sagt Anwältin Seibt. Ihnen gehe es vor allem darum, abschließen zu können. Die Uniklinik will die Krankenakte jedoch nicht herausgeben. Sie beruft sich auf "Informationen, die anwaltlich seitens der Ehefrau und Erbin von Herrn Mißfelder erteilt worden sind". Das Angebot, die Unterlagen in der Kanzlei ihrer Anwälte einzusehen, hätten die Eltern wegen der daran geknüpften Bedingungen abgelehnt: keine Kopien, Verschwiegenheit nach außen. Dazu hätten sie sich schriftlich verpflichten müssen. Stattdessen haben die Mißfelders Klage beim Amtsgericht eingereicht.

Die Einsicht in die Patientenakte im Todesfall ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, sagt Medizinrechtler Jörg Heynemann, der in den Fall nicht involviert ist. Sie stehe der Witwe als Erbin, aber auch den nächsten Angehörigen zu, sofern diese immaterielle Interessen geltend machten und der Patientenwille nichts anderes verfüge. Nach Ansicht der Uniklinik Münster sei der Wille Philipp Mißfelders in der Akte eindeutig dokumentiert: Seine Eltern sollten demnach außen vor bleiben.

© SZ vom 05.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: