Nach der Justiz-Panne in Nordrhein-Westfalen könnte nun erneut ein Angeklagter vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden - weil die Richter zu langsam gearbeitet haben.

Erst vergangene Woche musste in Mönchengladbach ein mutmaßlicher Kinderschänder vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden. Nun könnte schon die nächste Justiz-Panne ins Haus stehen. Möglicherweise muss in Nordrhein-Westfalen erneut ein Untersuchungshäftling freigelassen werden - weil die Mühlen der Justiz zu langsam gearbeitet haben. Das folgt aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

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Ein Blick aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim: In Nordrhein-Westfalen könnte bald erneut ein Untersuchungshäftling auf freien Fuß kommen - weil die Justiz zu langsam gearbeitet hat. (© Foto: dpa)

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Darin geht um einen seit 20 Monaten inhaftierten Angeklagten, der bereits vom Amtsgericht Mönchengladbach zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt - diese wurde jedoch in der Verhandlung am 27. Januar verworfen und der Haftbefehl zunächst aufrecht erhalten. Gegen die am 3. Februar eingelegte Revision ist noch nicht entschieden. Der Mann sitze inzwischen seit 15. November 2007 ununterbrochen in Untersuchungshaft, teilte das Gericht mit.

Aus Sicht des Karlsruher Gerichts, das über die von dem Angeklagten eingelegte Verfassungsbeschwerde zu entscheiden hatte, war das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Mönchengladbach nicht schnell genug vorangetrieben worden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun prüfen, ob der Mann vorerst freigelassen werden muss. Dabei habe das Gericht zu berücksichtigen, dass das Verfahren nach der Abfassung des erstinstanzlichen Urteils "nicht ausreichend gefördert wurde", hieß es.

Laut Amtsgericht wurd dem Angeklagten vorgeworfen, im November 2007 eine Frau geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Der Prozess lief zunächst zügig, das Amtsgericht sprach sein Urteil Ende März 2008. Beim Landgericht dagegen kam es - so die Verfassungsrichter - zu unnötigen Verzögerungen: Urteil und Akten wurden jeweils mit mehrwöchiger Verspätung zugestellt, schließlich wurde das Berufungsurteil im Januar 2009 gesprochen.

Die Karlsruher Richter verwiesen auf die langjährige Rechtssprechung, wonach Verfahren beschleunigt zu Ende gebracht werden müssen, solange der Betroffene in Haft sitzt. "An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert", hob das Gericht noch einmal hervor. Bei ehrbeblichen und für die Justiz vermeidbaren Verzögerungen könne allein die Schwere der Tat nicht eine Fortdauer einer langen Haft rechtfertigen.

In der vergangenen Woche war die Justiz in die Kritik geraten: Weil die Staatsanwaltschaft zu langsam gearbeitet hatte, musste ein mutmaßlicher Kinderschänder in Mönchengladbach freigelassenw werden.

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(sueddeutsche.de/dpa/dmo/bavo)