Von Kai Strittmaier

Es ist der Albtraum eines jeden Urlaubers: Dass die Ferien im Gefängnis des Urlaubsortes enden könnten. Vom Strand hinter Gitter. Marco W. ist das passiert.

Wegen eines, wie er sagt, Urlaubsflirts. Ein 17-jähriger Deutscher im "Horrorknast", wie eine Boulevardzeitung flugs meldete. In Antalya, wo Millionen Deutsche Urlaub machen jedes Jahr. Ein Wunder, dass Marcos Schicksal so viel Echo auslöste? Da war das persönliche Schicksal eines Jugendlichen, da war aber auch die Projektionsfläche Türkei, die gleich zu Beginn dafür sorgte, dass Ressentiments und Politik die Schlagzeilen aufmischten.

Marco W., Reuters

Marco W.: verstrickt in einem britisch-deutsch-türkischen Justizwirrwarr. (© Foto: Reuters)

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Dass der Horrorknast gar keiner war, dass hinter der Anklage nicht die Türkei, sondern eine britische Familie stand, das dauerte eine Weile, bis es in die Öffentlichkeit sickerte. Noch ist unklar, was wirklich geschah in jener Nacht vom 11. April in dem Hotelzimmer in Side. War es eine "verkorkste Begegnung" (Der Spiegel) oder eine versuchte Vergewaltigung (die Anklage).

Heikle Verbal-Attacken aus Deutschland Klar ist, dass Marco von Anfang an eine Menge Pech hatte. Zuerst waren da Polizisten, die Spuren nicht sicherten und Zeugen nicht befragten. Verteidiger, denen all das nicht auffiel. Die Familie des angeblichen Opfers, die nach erstatteter Anzeige nach England verschwand und sich dort einigelt und bis heute nicht zum Prozess erscheint. Deutsche Politiker, die von der Türkei ultimativ verlangten, Marco umgehend freizulassen, sonst sei ihr "Weg nach Europa noch meilenweit", wie dies Unionsfraktionschef Volker Kauder tat, ganz so, als habe Europa nicht eben noch der Türkei eingebläut, endlich die Unabhängigkeit ihrer Justiz zu achten.

Die meisten Beobachter sind sich einig, dass die rhethorischen Attacken aus Deutschland Marco einen Bärendienst erwiesen haben. Allein mit Sturheit aber ist die Endlosschleife nicht mehr zu erklären, in die sich das türkische Gericht manövriert hat. Wieder und wieder wachte Marco zu einem Prozesstag auf, und wieder und wieder musste er dieselbe Prozedur erleben: Aussage des angeblichen Opfers liegt nicht vor, Verhandlung wird vertagt, Freilassung abgelehnt, mehr als ein halbes Dutzend Mal vertagt, mehr als ein halbes Dutzend Mal den Verbleib in Untersuchungshaft angeordnet.

Neun Monate sind es im Dezember, die Marco nun einsitzt. Das aber, erklären mittlerweile auch zurückhaltende Juristen, verstößt grob gegen die Gesetze der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Jugend des Angeklagten, angesichts der unklaren Beweislage, der Widersprüche in den Aussagen. Das Gericht, das wurde immer offensichtlicher, hat sich in einem britisch-deutsch-türkischen Justizwirrwarr verfahren. Der Oberste Richter ist so überfordert mit dem Prozess, dass er im November seine eigene Ablösung beantragte, sie wurde ihm verwehrt. Büßen muss das Marco. Was auch immer geschah, eines darf in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht passieren: Dass einer bestraft wird, schon bevor seine Schuld feststeht.

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