Jugendhaft für tödliche Messerstiche:"Gefangen in einer Welt der Tötungsphantasien"

  • Das Landgericht Verden hat einen Schüler zu 13 Jahren Jugendhaft verurteilt. Der damals 18-Jährige hatte im vergangenen Herbst seine Kollegin mit 120 Messerstichen in einem Getränkemarkt in Rethem getötet.
  • Die Richter befürchtet wegen sadistischer Neigungen des jungen Mannes eine hohe Rückfallgefahr. Deshalb soll vor Ablauf der Haftstrafe geprüft werden, ob eine Sicherungsverwahrung nötig ist.

13 Jahre Jugendhaft

120 Mal stach der Schüler zu. Die junge Verkäuferin verblutete qualvoll. Dafür muss der 19-Jährige 13 Jahre Jugendhaft wegen Mordes verbüßen. Die Richter am Landgericht Verden sahen bei der Urteilsverkündung am Freitag wegen sadistischer Neigungen des jungen Mannes eine hohe Rückfallgefahr.

"Der Angeklagte ist gefangen gewesen in einer Welt der Horror- und Tötungsphantasien", sagte der Vorsitzende Richter nach Angaben einer Gerichtssprecherin. Deshalb soll vor Ablauf der Haftstrafe geprüft werden, ob eine Sicherungsverwahrung nötig ist.

1600 Euro Beute

Der Schüler hatte als Aushilfe in einem Getränkemarkt in Rethem (Heidekreis) gearbeitet. Er überfiel seine 23 Jahre alte Kollegin im vergangenen Herbst, als diese mit der Kassenabrechnung beschäftigt war. Als sie sich wehrte, stach er mit einem Messer immer wieder auf sie ein. Nach Ansicht des Gerichts wollte der Schüler seine Kollegin quälen, sagte die Gerichtssprecherin. Nach der Tat raubte er 1600 Euro aus dem Tresor und flüchtete zu Bekannten.

Geständnis vor Gericht

Der Polizei erzählte er, ein Unbekannter habe den Laden überfallen. Vor Gericht gestand er später die Tat. Er bestritt aber, dass er die 23-Jährige habe quälen wollen. Nach 22 Verhandlungstagen kam die Kammer allerdings zu einem anderen Ergebnis. Sie hatte Familie und Freunde des Angeklagten befragt. Der Schüler hatte unter anderem seiner damaligen Freundin von sadistischen Phantasien berichtet.

Mit seinem Urteil folgte das Landgericht in großen Teilen der Staatsanwaltschaft, die eine Jugendstrafe von 14 Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen. Sie hatte sich für maximal zehn Jahre Haft ausgesprochen.

© SZ.de/dpa/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: