Von Stefan Ulrich

Ihren Gemütszustand bringen die Italiener fingerfertig wie kaum ein anderes Volk zum Ausdruck. Eine besonder obszöne Geste müssen sie sich künftig allerdings verkneifen - der oberste Gerichtshof hat sie unter Strafe gestellt.

Die Geste zählt, jedenfalls in Italien. Dort haben die Menschen sprechende Hände, und eine Gebärde bewirkt mehr als tausend Wörter. Wer das überprüfen möchte, der zeige einmal in Palermo einem Passanten die Hörner. Gefährlich ist es - für Männer - aber auch, sich in der Öffentlichkeit an den Schritt zu fassen, eine im Lande bislang häufig geübte Handlung.

So toll geht es zu im politischen Italien: Nach dem Debakel für Premierminister Romano Prodi im Januar feiert die Opposition im Senat mit unverhohlener Häme. Für den Obersten Gerichtshof sind die verwilderten Sitten der Grund, warum sich Politiker beschimpfen lassen müssen. Der Griff an den Schritt gilt dagegen künftig als Straftat. (© Foto: Getty Images)

Anzeige

Denn jetzt hat der oberste Gerichtshof in Rom nach einem zweijährigen Verfahren in letzter Instanz entschieden: Der Griff zum Gemächt verletzt das Gesetz. Deswegen verdonnerte die dritte Strafkammer der Corte di Cassazione nun einen 42 Jahre alten Arbeiter zu einer Buße von 1200 Euro. Wer "in Gegenwart dritter Personen seine Genitalien betastet, demonstriert einen Mangel an Sitte und Erziehung", schimpften die Richter.

Vergeblich hatte der Angeklagte, ein Mann aus Como, seine ehrbare Gesinnung beteuert. Sein "Betasten" sei in Wahrheit nur eine unbewusste Bewegung gewesen, "wahrscheinlich, um den Arbeitsanzug zurechtzurücken". Womöglich habe er sich auch gekratzt, um einer juckenden Hautentzündung, an der er seinerzeit litt, zu begegnen. Das Tribunal ließ sich nicht überzeugen. Niemand dürfe sich so verhalten, dass er im Durchschnittsmenschen "Missbehagen, Abscheu und Missbilligung" hervorrufe.

Die Folgen des Urteils sind unabsehbar. Fortan dürfte es in Italien riskant sein, in der Hosentasche nach dem Handy zu kramen. Auch das Wegstecken unnütz herumbaumelnder Hände bei Cocktailpartys kann gefährlich werden. Wer weiß schon, ob sich nicht irgendein Durchschnittsmensch ekelt. Besonders hart trifft es die Neapolitaner: Sie greifen nach guter Väter Sitte zu einem phallusförmigen Talisman, dem "Curniciello", wenn von Krankheiten die Rede ist oder der "böse Blick" droht. Oft findet sich der Curniciello in der Hosentasche. Ist er einmal nicht zur Hand, schützt auch ein Griff ans Original. Soll das ab jetzt ein Missgriff sein?

Die hohen Richter haben das Problem erkannt. Sie verlangen von den Bürgern, mit der abergläubischen Geste zu warten, bis sie zu Hause sind. Doch was, wenn das Unglück auf dem Heimweg hereinbricht? Kann sich ein Gemächtgreifer da auf Notwehr berufen?

So streng der Gerichtshof bei den Gesten ist, so großzügig ist er bei Wörtern. So erlaubt er es in einem anderen Urteil dieser Tage, einen Politiker als "Verräter", "Idiot" und "Hanswurst" zu bezeichnen, wenn dieser das durch sein Verhalten verdiene. Das gehöre zum "Recht auf politische Kritik". In einer weiteren Entscheidung sprach das Tribunal einen süditalienischen Gemeinderat frei, der den Bürgermeister beschimpft hatte. Die Begründung: "Die Ausdrucksweise vieler Politiker der nationalen Ebene ist so vulgär und aggressiv geworden, dass es kein Wunder ist, wenn Lokalpolitiker ihre Führer nachahmen."

Wie recht die Richter da haben, war vor kurzem, beim Sturz der Regierung Prodi, im Parlament zu Rom zu beobachten. Da betitelten sich Senatoren coram publico als "Stück Scheiße" und "elende Schwuchtel". Ein Christdemokrat spuckte einem Parteifreund ins Gesicht - eine garstige Geste, die völlig straflos blieb.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Der Trauertänzer

"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...

(SZ vom 05.03.2008/cag/grc)