Ein italienisches Berufungsgericht erlaubt den Tod einer Patientin, die seit 16 Jahren im Koma liegt. Der Vater der Frau begrüßt die Entscheidung, der Vatikan ist empört.
Nach 16 Jahren im Koma kann Eluana Englaro von den lebenserhaltenden Schläuchen getrennt werden: Das höchste italienische Gericht lehnte am Donnerstag eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das gleichlautende Urteil eines Gerichts in Mailand ab.
Der Vater der Koma-Patientin mit dem Bild seiner Tochter. (© Foto: dpa)
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Jetzt folgte auch der Kassationsgerichtshof dem Willen von Beppino Englaro, dem Vater der Patientin, die seit einem Autounfall im Jahr 1992 ohne Bewusstsein ist - damals war sie 20 Jahre alt. Der Vater berief sich darauf, dass seine Tochter kurz vor ihrem Unfall künstliche lebensverlängernde Maßnahmen von Koma-Patienten für sich abgelehnt habe. Seit dem Unfall führte Englaro einen jahrzehntelangen Rechtsstreit.
Der Vater der Frau begrüßte die Entscheidung des Berufungsgerichts. Die Entscheidung zeige, dass "wir in einem Rechtsstaat leben", sagte er. Ein Mailänder Gericht hatte Eluanas Vater Anfang Juli Recht gegeben und gestattet, die Behandlung seiner Tochter zu beenden. Die Mailänder Staatsanwaltschaft legte daraufhin Berufung ein.
Der Vatikan und Anti-Sterbehilfe-Gruppen haben gegen das Mailänder Urteil heftig protestiert und kritisierten auch die Entscheidung vom Donnerstag. Der Abgeordnete Enrico La Loggia von Silvio Berlusconis Regierungspartei sprach von einem "Todesurteil". Kurienkardinal Javier Lozano Barragan sagte der Nachrichtenagentur Apcom, dass das Entfernen eines Schlauchs zur künstlichen Ernährung gleichbedeutend sei mit der Tötung eines Menschen.
Eluana Englaro wird in einem Krankenhaus der norditalienischen Stadt Lecco künstlich ernährt. Ihr Schicksal erinnert an die Kontroverse über die Amerikanerin Terry Schiavo, die 2005 nach 15 Jahren im Koma sterben konnte, nachdem ihr Ehemann vor Gericht ein Ende der künstlichen Ernährung erwirkt hatte.
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(dpa/AFP/jüsc)
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... dann sollte sie auch die Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten kennen, die das Leben nach dem Tod, bzw. das Gebundensein eines Koma-Patienten, bestimmen.
Da sie diese Gesetzmäßigkeiten aber nicht kennt, darf sie eigentlich auch kein Urteil darüber fällen!
Nun, zum Glück hat sie das Bestimmungsrecht auch weitgehend verloren.
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Nicht wirklich überaschend, dass so ein Fall im tiefkatholischen Italien für Kontroversen sorgt. Die Kirche ist dort seit jeher sehr einflussreich, sei es bei der öffentlichen Meinung oder Politik. Ob einem das gefällt sei dahin gestellt, aber gerade deshalb kann man sie bei der Berichterstattung nicht einfach weglassen.
Auch hier wieder das gleiche Verhalten der Kirche wie z.B. auch bei uns. Sie kann es nicht lassen, die Leute zu bevormunden. Wenn sie mit Tatsachen des Lebens konfrontiert wird, dann bleibt ihr nichts anderes, als auf irgendwelche Glaubenssätze zu verweisen. Das Christentum ist nichts für das Leben.
Aber ärgerlich wird die Sache erst dadurch, daß die Medien, z.B. hier die SZ, die Position der Kirche mit veröffentlichen, so als ob deren Meinung auch nur irgendwie wichtig und vor allem relevant ist. Damit macht man sich in den Redaktionsstuben zum Handlanger, ohne daß dies sein müßte. Unabhängigkieit sieht anders aus.
Wenn man das nächste Mal wieder glaubt die unwichtige Meinung der Kirche mit abdrucken zu müssen, dann sollte man aus Gründen der Ausgewogenheit auch die Toilettenfrau einer Raststättentoilette befragen. Ansonsten könnte man auch der Urteilskraft der eigenen Leser vertrauen, denen man ja in der SZ-Propaganda nahelegt, anspruchsvoll zu sein.