Istanbul:Im Fall Hatun Sürücü liegen die Versäumnisse in Deutschland

Gedenken an Hatun Sürücü

In Berlin erinnert ein Gedenkstein an die ermordete Hatun Sürücü.

(Foto: Soeren Stache/dpa)

Die türkische Justiz konnte die Fehler, die dem Berliner Landgericht im Prozess 2006 unterlaufen sind, nicht korrigieren. Den Richtern blieb nur der Freispruch der beiden älteren Brüder.

Kommentar von Mike Szymanski, Istanbul

Auch die türkische Justiz hat bedauerlicherweise die Fehler, die dem Berliner Landgericht im Fall der ermordeten Hatun Sürücü unterlaufen sind, nicht korrigieren können. Am Dienstag endete der sogenannte Ehrenmord-Prozess an der 23-jährigen Berliner Deutschtürkin abermals mit Freisprüchen für die Brüder Alpaslan und Mutlu Sürücü.

Wieder zeigte sich ein Gericht nicht überzeugt davon, dass die Männer ihren jüngsten Bruder Ayhan angestiftet hatten, die Schwester zu töten; dass dieses aufwühlende Verbrechen aus dem Jahr 2005 ein abscheuliches Gemeinschaftswerk war und nicht die Tat eines Einzelnen.

Das erste Mal waren die Männer 2006 vom Berliner Landgericht freigesprochen worden. Ihnen hätte eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden können. Der Bundesgerichtshof kassierte ein Jahr später die Freisprüche wegen Rechtsfehler und verlangte das Verfahren gegen die beiden Männer neu aufzurollen. Unter anderen hatte es manchen Aussagen der Kronzeugin nicht die Bedeutung geschenkt, die erforderlich gewesen wäre. Es geht um die damalige Freundin des Schützen Ayhan, Melek, die auch die älteren Brüder als Mittäter schwer belastet hatte.

Das Verfahren sollte neu aufgerollt werden. Aber da hatten sich die älteren Brüder schon in die Türkei abgesetzt.

Das Verfahren in Istanbul war weniger ein aufgerolltes als eine schlechte Kopie des Berliner Verfahrens. Als Grundlage hatte das Gericht vor allem die aus Berlin übermittelten Unterlagen. Zwar wurden einige wenige Zeugen gehört, aber die wichtigste Person konnte vor dem türkischen Gericht nicht wieder befragt werden: Melek.

Heute lebt sie im Zeugenschutz, sie hat ein neues Leben angefangen. Das Gericht in Istanbul erklärt, es habe trotz mehrmaliger Versuche nicht an die Frau herankommen können. Ohne sie erneut zu hören hätte sich womöglich auch ein deutsches Gericht schwer getan, zu einem anderen Urteil zu kommen.

In diesem Fall liegen die Versäumnisse in erster Linie in Deutschland, so wenig man mittlerweile auch von der türkischen Justiz halten mag.

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