Intersexualität in Australien:Männlich, weiblich, unbestimmt

Erfolg: Norrie May-Welby erreichte per Klage, offiziell als Mensch mit "unbestimmtem" Geschlecht gelten zu dürfen. (Foto: dpa)

Historische Entscheidung in Sydney: Das Oberste Gericht in Australien hebt die Geschlechtereinteilung in "männlich" und "weiblich" auf. Menschen mit Merkmalen beider Geschlechter dürfen offiziell als Neutrum gelten.

Menschen, die mit Merkmalen beider Geschlechter auf die Welt kommen, dürfen in Australien nun offiziell als Geschlecht "unbestimmt" gelten. Das Oberste australische Gericht hat entschieden, dass ein Mensch nicht als männlich oder weiblich eingeordnet werden muss, sondern dass als Geschlechtsangabe auch "non-specific" (unbestimmt) zulässig ist.

Das Recht, als Neutrum zu gelten, hatte Norrie May-Welby durch alle Instanzen eingeklagt. Norrie wurde als Mann geboren, unterzog sich aber 1983 einer Operation und beschloss, weder als Mann noch als Frau zu leben. Die Zeitung Sydney Morning Herald sprach von einer "historischen Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen" für Institutionen und Einzelpersonen in Australien.

In Deutschland gilt seit November 2013 ein zusätzlicher Passus des Personenstandsgesetzes. Demnach wird ein intersexuelles Kind, das also nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden kann, ohne Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen. Das Geschlecht "neutral" bzw. "unbestimmt" existiert juristisch in Deutschland nicht. Interessenverbände kritisieren dies.

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