Fünf Monate nach dem Holzklotz-Prozess begründen die Verteidiger ihre Revision mit einer Täuschung durch die Polizei. Nikolai H. war zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Die Anwälte des im Holzklotz-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilten Nikolai H. haben ihre Revision gegen das Urteil fristgerecht begründet. Nach Ansicht der Verteidiger kann unter anderem das Geständnis ihres Mandanten nicht verwertet werden, sagte der Sprecher des Landgerichts Oldenburg, Daniel Mönnich.
Nikolai H. mit seinem Anwalt Matthias Koch vor dem Landgericht Oldenburg. Das Gericht hatte den Angeklagten schuldig gesprochen. Nun legten seine Verteidiger Revision ein. (© Foto: AP)
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Der heute 31 Jahre alte Nikolai H. hatte zugegeben, am Ostersonntag 2008 einen Holzklotz von einer Brücke auf die Autobahn 29 geworfen zu haben. Der Holzklotz durchschlug die Scheibe eines Autos und traf eine 33-Jährige aus Nordrhein-Westfalen vor den Augen ihrer Familie.
Die Verteidiger rügten nach Angaben des Gerichtssprechers, dass Nikolai H. damals die Tat einräumte, weil die Polizei zuvor einen DNS-Massentest angekündigt hatte. "Jetzt sagen sie, das war eine Täuschung, und nur aufgrund dieser ist es zum Geständnis gekommen", erklärte Mönnich.
Außerdem hätten die Anwälte kritisiert, dass das Gericht dem Mann keinen Dolmetscher und keinen zweiten Pflichtverteidiger zugestanden habe. Generell hielten sie das Mord-Urteil für falsch, sagte Mönnich. "Die Verteidiger gehen davon aus, dass der ermittelte Sachverhalt rechtlich nicht richtig eingeordnet wurde."
Die Staatsanwaltschaft wird die Begründung der Revision nun an den Bundesgerichtshof übermitteln. Wann dieser darüber befinde, sei noch unklar, sagte Mönnich. Voraussichtlich wird es dieses Jahr nicht mehr zu einer Entscheidung kommen.
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(dpa/afis/mati)
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Die Begründung der Revision mit der Täuschung über einen DNS-Massentest ist klasse. Wenn der Anwalt damit durch kommt, braucht es keine Polizeiverhöre mehr.
Meine zugegeben einfache Theorie - warum sollte man ein Geständnis ablegen wenn man es nicht war? Da kann die Polizei 100 DNS-Massentest androhen. Im Gegenteil, ich wäre scharf auf diese Tests, da sie doch meine Unschuld beweisen würden.
"Die Revision wird doch nicht bei der StA eingelegt, sondern beim iudex a quo, § 341 StPO."
Die Revision des Angeklagten wird vom Gericht, dessen Urteil angefochten wird, der StA zur Rev.-Gegenerklärung zugeleitet. Diese leitet dann die komletten Akten dem Generalbundesanwalt beim BGH zu, der für die StA einen Antrag nebst Begründung zur eingelegten Revision verfasst und sodann die Akten dem Rev.-Gericht (hier: BGH) zur Entscheidung vorlegt.
Die Staatsanwaltschaft wird die Begründung der Revision nun an den Bundesgerichtshof übermitteln
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Die Revision wird doch nicht bei der StA eingelegt, sondern beim iudex a quo, § 341 StPO.