Der ehemalige NPD-Anwalt legt zu Beginn der Verhandlung ein Teilgeständnis ab. Dann hetzt er erneut gegen Juden - und provoziert den Richter mit seinen Parolen.
Der Rechtsextremist und ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler hat eine Verhandlung vor dem Landgericht München II, in der er sich wegen Volksverhetzung verantworten muss, erneut dazu genutzt, den Holocaust an den Juden im Dritten Reich zu leugnen sowie den Nationalsozialismus zu verherrlichen.
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Steht in München wegen Volksverhetzung vor Gericht: der Rechtsextremist Horst Mahler. (© Foto: ddp)
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Mahler legte zu Beginn der Verhandlung am Montag ein Teilgeständnis ab. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der 72-Jährige im November 2007 per Einschreiben unaufgefordert drei CD-ROMs mit volksverhetzendem Inhalt von seinem Wohnort Ebersberg bei München aus verschickt haben.
Bei den Adressaten handelt es sich um den Ersten Bürgermeister der Stadt Ebersberg Walter Brilmayer (CSU), eine Stadträtin der SPD sowie die Freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt. Mahler, der als Anwalt derzeit unter vorläufigem Berufsverbot steht, hatte nach der Versendung der CD-ROMs Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft München II gestellt.
Ferner wird dem 72-Jährigen vorgeworfen, er habe davon gewusst, dass Videomitschnitte von Reden, in denen er den Holocaust im Dritten Reich leugnet und zum Hass gegen das jüdische Volk aufruft, ins Internet gestellt wurden. Außerdem wird dem sechsfach vorbestraften Rechtsextremisten zur Last gelegt, er habe Mitte vergangenen Jahres an vier Berliner Rechtsanwälte sowie an eine Bundestagsabgeordnete unaufgefordert DVDs verschickt, in denen er seine Sicht der Verhandlung gegen seine Frau, Rechtsanwältin Sylvia Stolz, vor dem Landgericht Mannheim im Januar 2008 darstellt.
Stolz wurde in dem Verfahren zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen benutzt habe. Seinen Angaben zufolge will Mahler sich von der mit einem Berufsverbot belegten Juristin scheiden lassen.
Auf die Frage nach dem Motiv für das Versenden der CD-ROMs und DVDs sagte Mahler in der Verhandlung vor dem Münchner Landgericht: "Ich stehe hier, weil ich es gewollt habe." Anschließend folgte eine Suada mit Beleidigungen gegen das jüdische Volk und Äußerungen, in denen der 72-Jährige den Holocaust als "Mythos" abtat. Das Gericht ließ Mahler zunächst gewähren und ermahnte ihn. Dabei kam es zum Teil zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen dem 72-Jährigen und dem Vorsitzenden.
"Ich werde nicht zulassen, dass Sie hier weitere mögliche Straftaten begehen", sagte Richter Martin Rieder zu Mahler und entzog diesem nach fünfmaliger Unterbrechung der Verhandlung schließlich ganz das Wort. Darüber hinaus drohte der Vorsitzende Mahler an, ihn von der Verhandlung gegebenenfalls auszuschließen. Mahler stellte einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter der 2. Strafkammer.
Darin warf er diesen unter anderem "blanke Willkür" vor. Den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung) nannte der 72-Jährige eine "völkerrechtswidrige Anordnung einer Feindmacht." Zu dem Verfahren vor der 2. Strafkammer wurde ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen. Er soll dazu Stellung nehmen, ob bei Mahler eine krankhafte seelische Störung oder verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.
Vor dem Landgericht Potsdam muss sich Mahler seit Ende vergangenen Jahres ebenfalls wegen Volksverhetzung verantworten. In der Verhandlung hatte er Zeitzeugen des Holocaust als "Lachnummern" bezeichnet.
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(SZ vom 13.01.2009)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
Ja, es kann schon sein, dass Mahler diesen Prozess vor allem zur Selbstdarstellung benutzen will.
Ob oder wieweit ihm das gelingt, hängt zu einem größten Teil von der Verhandlungsführung durch den Richter ab.
Es ist so einer dieser Prozesse, die stattfinden müssen, weil wir selber uns das schuldig sind, obwohl man sich denken kann, dass Mahler dieser Prozess bei seiner Klientel nur nützen kann.
Dennoch: Eine Demokratie kann sich nicht alles bieten lassen, schon gar nicht ihre Verächter noch gewähren zu lassen. Die legen das nämlich als Schwäche aus. Das hatten wir schon einmal während der Weimarer Republik. Die Folgen sind ja wohl jedem bekannt.
Vor allem sollte man diejenigen, die wie Mahler durch massive menschenverachtende, verleumderische und ehrverletzende Äusserungen von sich reden machen auch (nicht nur!) mit den Mitteln des Strafrechts in ihre Schranken verweisen. Es gilt Grenzen nachdrücklich deutlich zu machen.
Sicher, das Strafrecht ist lediglich ein Minimalkonsens dessen, was in einem Staat und in einer Gesellschaft als strafwürdig gilt. Das kann sich im Laufe der Zeit verändern, da sich gesellschaftliche Veränderungen ergeben (und das ist auch gut so). Aber die Basis jeglicher Rechtsnormen sollte der Grundkonsens einer demokratischen Gesellschaft und das Prinzip des nicht Zurückweiches einer demokratischen Gesellschaft vor ihren erklärten Verächtern bilden.